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Haus der Heimat, Wien
Verband der deutschen altösterreichischen Landsmannschaften
in Österreich (VLÖ)
Restitution KROATIEN
Für die Einbringung von Restitutions- bzw. Entschädigungsanträgen nach dem novellierten Entschädigungsgesetz 1996/2002 ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes nicht vorgeschrieben.
Alle derartigen Anträge und Leistungen sind von kroatischen Verwaltungsabgaben befreit.
Sollte vom/n der Restitutions- bzw. EntschädigungswerberIn die Einschaltung eines/r kroatischen Rechtsanwaltes/anwältin in Betracht gezogen werden, stellen die Österreichische Außenhandelsstelle Agram, der VLÖ und die Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft (DAG) eine Liste empfohlener RechtsanwältInnen und Übersetzungsbüros zur Verfügung (siehe rechts).
Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
und dass
Empfohlene Rechtsanwälte und Übersetzungsbüros (PDF)