Ziele des VLÖ

 

Der VLÖ begrüßt die Ausarbeitung einer Europäischen Grundrechtscharta im Geiste einer künftigen, friedvollen Koexistenz der Europäischen Völkergemeinschaft.

Anderseits aber mahnt der VLÖ zur historischen Verantwortung, die Europa und insbesondere die ehemaligen Vertreiberstaaten auch heute noch gegenüber den vertriebenen Altösterreichern deutscher Muttersprache zu tragen haben. Ein Teil der ehemaligen Vertreiberstaaten wird möglicherweise schon in absehbarer Zukunft Mitglied in der Europäischen Union sein.

Der VLÖ verlangt daher von der Europäischen Union dringend eine Unterstützung der nachstehenden Forderungen und deklariert:

  • den Anspruch auf völkerrechtliche Anerkennung des erlittenen Unrechts
  • die Dringlichkeit der Aufhebung jener Beneš-Dekrete und AVNOJ-Gesetze, die dem Genozid und der Vertreibung als Grundlage dienten;
  • sowie eine Aufhebung jener gesetzlichen Bestimmungen, die eine Schuldfreistellung der Straftäter zum Inhalt hatten
  • den Anspruch auf die rechtliche und darüber hinaus auf die moralische Rehabilitation
  • die Forderung nach raschen Verhandlungen über die Restitution sowie Vermögensfragen unter Einbeziehung der Betroffenen
  • die Forderung nach dem Recht auf Heimat. Die seitens der EU garantierte Niederlassungsfreiheit hat in diesem Zusammenhang keine Relevanz

die Pflicht auf volle Wahrung der garantierten Minderheitenrechte auf Kultur,Religion, Sprache und Bildung für alle in den ehemaligen Vertreiberstaaten verbliebenen deutschsprachigen Volksgruppen.