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PRESSEDIENST der ALTÖSTERREICHER (PAÖ)
| Nr:2010/006 | 08.03.2010 |
Auch Völkermord an den
deutschen Altösterreichern anerkennen
Genozid an den Armeniern dient Heimatvertriebenen als Vorbild
Die Entscheidung des US-amerikanischen Kongresses, die grausamen Massaker der Türken an den Armeniern von 1915 endlich als Völkermord zu bezeichnen und anzuklagen, wird vom Verband der volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) ausdrücklich begrüßt. Eine Anerkennung des türkischen Völkermords an den Armeniern liegt übrigens auch von Seiten der Republik Österreich vor.
"Ich erinnere daran, dass die menschenverachtende Vertreibung der deutschen, altösterreichischen Bevölkerung aus den sudetendeutschen Gebieten und aus den Siedlungsgebieten im ehemaligen Jugoslawien (Donauschwaben, Deutsch-Untersteirer, Gottscheer) nach Meinung von Völkerrechtsexperten wie dem Österreicher Felix Ermacora oder dem deutschen Hochschullehrer Dieter Blumenwitz den Tatbestand des Völkermords erfüllten", erklärt Rudolf Reimann, VLÖ-Bundesvorsitzender. Reimann erwartet sich von den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten, dass auch der Völkermord an den Heimatvertriebenen nach dem Wortlaut der Völkermordkonvention von 1948 anerkannt wird und die vom internationalen Völkerrecht vorgeschriebenen Konsequenzen von den Verursacherstaaten eingefordert werden. Dazu gehört auch die Leistung einer Wiedergutmachung.
Reimann fordert die österreichischen Stellen wie die Bundesregierung oder das Parlament auf, den Völkermord an den volksdeutschen Heimatvertriebenen nach dem armenischen Vorbild anzuerkennen. Reimann rechtfertigt diese Forderung wie folgt: "Wir wollen, dass der an uns begangene Völkermord nach dem armenischen Beispiel behandelt wird, weil es hier deutliche historische Parallelen gibt: Armenier wie Sudetendeutsche, Donauschwaben, Deutsch-Untersteirer oder Gottscheer wurden pauschal der Kollaboration beschuldigt und nach der Kollektivschuldthese behandelt. Wir wurden dann wie die Armenier vertrieben, wobei die sozialen und wirtschaftlichen Lebensgrundlagen zerstört, die Kultur eliminiert, das Vermögen konfisziert und Zehntausendfacher Mord und Totschlag verübt wurden, was eindeutig den Tatbestand des Völkermords erfüllt."
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Rückfragehinweis: Mag. Dr. Peter
Wassertheurer Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften
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