Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs |
![]() |
| Haus der Heimat: Steingasse 25,
A 1030 WIEN Telefon: +43 1 718 59 05, 710 91 50 Fax: +43 1 718 59 06 www.vloe.at |
| Sudetendeutsche Landsmannschaft Österreich | Landsmannschaft der Buchenlanddeutschen in Österreich |
| Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft DAG | Landsmannschaft der Deutsch-Untersteurer in Österreich |
| Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen | Österreichischer Heimatbund Beskidenland |
| Karpatendeutsche Landsmannschaft in Österreich | Verband der Banater Schwaben Österreichs |
| Gottscheer Landsmannschaft in Klagenfurt |
PRESSEDIENST der ALTÖSTERREICHER (PAÖ)
| Nr:2010/003 | 26.01.2010 |
Wien, am 26. Januar 2010
Am 25. Januar 2010 stellte der Neue Klub im Haus der Heimat Dr. Peter Wassertheurer als Referenten vor, der zum Thema "Die Heimatvertriebenen in Österreich nach 1945. Eine gelungene Integration?" sprach. Wassertheurer eröffnete seine Rede mit Zitaten österreichischer Politiker der ersten Stunde der Zweiten Republik wie Karl Renner, Leopold Figl oder Karl Gruber, die sich unmissverständlich gegen eine Aufnahme der Volksdeutschen aussprachen und sie pauschal als Nationalsozialisten und Störenfriede brandmarkten.
Wassertheurer konzentrierte sich dann hauptsächlich auf die Zeit zwischen Kriegsende und der Unterzeichnung des österreichischen Staatsvertrages von 1955, weil am Ende dieser Spanne von 10 Jahren die Weichen für die Gleichstellung der Heimatvertriebenen geschaffen werden konnte. Zunächst war aber die österreichische Bundesregierung bestrebt, die Repatriierungen der Volksdeutschen unter alliierter Kontrolle zu unterstützen. Neue Untersuchungen sprechen von 224.000 Volksdeutschen, die aus Österreich nach Deutschland repatriiert wurden. Die Alliierten vertraten nämlich den Standpunkt, dass die Volksdeutschen in Österreich unter die Bestimmungen des Potsdamer Protokolls fielen, in dem zwischen Washington, Moskau und London vereinbart worden war, dass die deutsche (Rest-)Bevölkerung aus Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei nach Deutschland umzusiedeln sei. Wien berief sich darauf und vertrat als Erstes Opfer Hitlers den Standpunkt, für die Folgen des Zweiten Weltkriegs nicht verantwortlich zu sein. Dazu gehörten nach österreichischer Meinung auch die volksdeutschen Heimatvertriebenen. Die Repatriierungen wurden bis Ende 1946 durchgeführt. Rund 350.000 Volksdeutsche, mehrheitlich Sudetendeutsche und Donauschwaben, blieben schließlich in Österreich.
Das größte Problem der Anfangsjahre war nach Meinung von Wassertheurer der schwache Rechtsstatus, galten die Heimatvertriebenen in Österreich als Staatenlose, die nur über befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen verfügten. Die Haltung Österreichs war von Anfang an sehr selektiv und darauf ausgerichtet, die vertriebenen Volksdeutschen als Ersatz für die ehemaligen NS-Zwangsarbeiter zu nutzen. Die Volksdeutschen wurden vor allem in der Land- und Forstwirtschaft, im Baugewerbe, in der Stahlindustrie und anderen arbeitsintensiven Bereichen eingesetzt. Allein in der Landwirtschaft fehlten nach einem Bericht des österreichischen Landwirtschaftsministeriums von 1948 über 70.000 Hilfskräfte. Eine freie Berufswahl oder eine Ausübung des erlernten Berufs gab es freilich nicht. Die Republik Österreich war also von Anfang an auf die Arbeitskraft der Heimatvertriebenen angewiesen. Bei der VOEST in Oberösterreich lag nach Wassertheurer der "volksdeutsche Anteil" in der Belegschaft der Nachkriegsjahre bei rund 40%. Denjenigen Teil der Volksdeutschen, den man unbedingt als Fachkräfte und Spezialisten im Land behalten wollte, gab man auch schon Ende der 1940er Jahre die österreichische Staatsbürgerschaft. Der größere Teil lebte in Lagern und wurde zum Opfer der österreichischen "Wartesaalpolitik".
Lagen die Kompetenzen für die Repatriierungen nach den Bestimmungen des Alliierten Kontrollabkommens zunächst bei den Siegermächten, wurde das Betreuungsmandat für die volksdeutschen Heimatvertriebenen 1950 auf die österreichische Bundesregierung übertragen. Jetzt erst konnten die ersten Initiativen zur schrittweisen Gleichstellung der Heimatvertriebenen auf den Verhandlungstisch gebracht werden. Wassertheurer wies darauf hin, dass die ersten Impulse von den "österreichischen Sozialpartnern" kamen. 1951 richtete der damalige Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB), Franz Böhm, ein Schreiben an das Innenministerium in Wien, in dem der ÖGB die arbeitsrechtliche Gleichstellung volksdeutscher Arbeitnehmer befürwortete. In den nächsten drei Jahren erfolgten weitere Schritte, um auch den volksdeutschen Akademikern die Ausübung ihres Berufs zu ermöglichen. Der Gleichstellung am Arbeitsmarkt folgte stufenweise die Gleichstellung im österreichischen Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und Pensionssystem. 1954 verabschiedete der österreichische Nationalrat schließlich das Optionsgesetz, das allen Volksdeutschen nunmehr die Möglichkeit gab, die österreichische Staatsbürgerschaft durch eine einfache Loyalitätserklärung der Republik Österreich gegenüber zu erwerben. Jetzt erst konnte der soziale und wirtschaftliche Integrationsprozess in Richtung einer Gleichstellung mit der einheimischen Bevölkerung eingeleitet werden.
In der abschließenden Diskussionsrunde wiesen Betroffene darauf hin, dass der erfolgreichen sozialen Integration Defizite und Versäumnisse in Politik und Kultur gegenüber stehen. So konnte das kulturelle Erbe der Sudetendeutschen, der Donauschwaben oder der Siebenbürger Sachsen in der Zweiten Republik keinen Eingang in die Medien- und Kulturlandschaft finden, sondern blieb vielfach auf den Wirkungskreis der Landsmannschaften beschränkt. Hierbei wurde das mangelnde Interesse der österreichischen Medien an der Kultur der Heimatvertriebenen kritisiert, obwohl das österreichische Kultur- und Wissenschaftserbe seit jeher aus dem böhmischen, mährischen, schlesischen und donauländisch-karpatendeutschen Raum geprägt wurde.
Anderseits beweist nach Wassertheurer die Gültigkeit historischer Altlasten wie Bene-Dekrete und AVNOJ-Gesetze, dass die politische Integration der Heimatvertriebenen in Österreich nicht gelungen ist und eine Herausforderung für die Zukunft darstellt. In dieser Angelegenheit ist den Heimatvertriebenen bisher eine Unterstützung seitens der Republik Österreich vorenthalten worden. Das gilt auch für eine Wiedergutmachung.
![]() |
Rückfragehinweis: Mag. Dr. Peter
Wassertheurer Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften
Österreichs |