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PRESSEDIENST der ALTÖSTERREICHER (PAÖ)
| Nr:2010/001 | 12.01.2010 |
Wie beurteilen Sie die
letzte Diskussion zur Zusatzklausel, die Tschechien von den Bestimmungen in der
EU-Grundrechtscharta teilweise befreit?
Diese Ausnahmebestimmungen sind einer europäischen Wertegemeinschaft nicht würdig. Bis zum Jahr 1947 wurden rund 3 Millionen Menschen auf Grund ihrer Zugehörigkeit zur deutschen Bevölkerung pauschal zu Staatsfeinden erklärt, enteignet und ausgebürgert. Die Enteignungen wurden mit den Dekreten nachträglich gerechtfertigt, die Ermordung einer Unzahl von Deutschen, Ungarn und Altösterreichern straffrei gestellt. Solche Bestimmungen können heutzutage nicht mehr Rechtsbestand eines EU-Staates sein und müssen schleunigst verschwinden. Leider haben unsere rot-schwarzen "Ja-Sager" in der EU völlig versagt. Und auch das österreichische Parlament hat aus mir unerfindlichen Gründen kein Veto gegen die EU-Mitgliedschaft Tschechiens eingelegt. Und da nehme ich auch die Abgeordneten meiner eigenen Partei, dem BZÖ, nicht aus, die für die Aufnahme gestimmt haben. Noch mehr wundert mich aber das Verhalten der ÖVP, wo doch ihr langjähriger Nationalratsabgeordneter, der mehrfach international ausgezeichnete österreichische Völkerrechtsexperte Felix Ermacora in einem Rechtsgutachten im Jahre 1991 zu dem Ergebnis kam, daß die Vertreibung in den Jahren 1945/46 den Tatbestand des Völkermordes erfüllt habe. Aber davon wollen die heutigen VP-Granden offensichtlich nichts mehr wissen.
Wie kann das Thema der Bene-Dekrete nach Meinung des BZÖ nachhaltig gelöst werden?
Aufgrund der Dekrete wurde gegen eine Gruppe von Personen nicht wegen persönlich begangener konkreter Taten, sondern allein wegen ihrer nationalen Zugehörigkeit grausam und menschenunwürdig vorgegangen. Den Betroffenen wurde nicht die Möglichkeit eingeräumt, sich vor einem unabhängigen Gericht zu verantworten, sondern es kam durch die Bene-Dekrete zu einer Beweislastumkehr zu ungunsten der durch die Erlässe betroffenen Bevölkerungsgruppen, was jeglichen rechtsstaatlichen Prinzipien widerspricht. Und solche Bestimmungen haben in einer "Friedensunion", die die EU ja sein möchte, nichts verloren. Den ersten Schritt müssten nunmehr die Tschechen und Slowaken machen, wenn sie an gutnachbarschaftlichen Beziehungen interessiert sind - beispielsweise nach dem Muster des von allen im österreichischen Parlament vertretenen Parteien beschlossenen Wiedergutmachungs-Fonds. So ein Schritt wäre wünschenswert.
Ungelöst sind nach Meinung vieler Betroffener auch noch vermögensrechtliche Fragen. Ist das BZÖ für eine Entschädigung, die Tschechien an die vertriebenen Sudetendeutschen leisten soll? Oder gibt es für Sie noch andere Lösungsmöglichkeiten?
Die bis heute umstrittensten Erlässe sind die Dekrete Nr. 5, 12, 33, 71 und Nr. 108 aus dem Jahr 1945, welche den Entzug der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft und die Enteignung des Vermögens der deutschen wie der ungarischen Minderheiten bestimmen. Leider hat der Europäische Gerichtshof im Jahr 2005 ein solches Begehren von 90 Sudetendeutschen als unbegründet abgelehnt. Für das BZÖ steht es außer Frage, daß den Vertriebenen aufgrund der oben genannten Erkenntnisse eine Wiedergutmachung zusteht, zumindest eine moralische. Über die Form muß verhandelt werden. Auch hier könnte wiederum das österreichische Wiedergutmachungsgesetz ein Maßsab sein. Nochmals: Wenn die tschechischen Politiker schon behaupten, daß die Bene-Dekrete sogenanntes "totes Recht" sind, was steht dem entgegen, dieses tote Recht endlich zu Grabe zu tragen, damit der unerträgliche Verwesungsgeruch verschwindet, der ein Zusammenrücken der Staaten so schwierig macht.
Kroatien möchte in die Europäische Union. Es konnte 2005 zwischen Wien und Agram ein Vermögensvertrag unterzeichnet werden. Der ist inzwischen auf Druck linker Kreise in Kroatien obsolet geworden. Soll Wien notfalls die kroatischen EU-Verhandlungen mit einem Veto blockieren, solange die Vermögensfrage der vertriebenen Donauschwaben ungelöst ist?
Ja! Aber immerhin sind die Kroaten weiter als Tschechien und die Slowakei und stellen sich durch den Vermögensvertrag dem Problem.
Wäre für Sie das Veto-Verhalten Sloweniens eine Vorbild für Österreich?
Vorweg sollte Slowenien die AVNOJ-Bestimmungen, die ebenso völkerrechtswidrig sind wie die Bene-Dekrete, außer Kraft setzen, die deutsche, altösterreichische Minderheit im Land als autochthone Minderheit anerkennen und ihr jene Rechte zugestehen, die Minderheiten in europäischen Staaten genießen. Wie zum Beispiel in Österreich, wo die slowenische Minderheit besonders sensibel behandelt wird. Das Problem, das die Slowenen mit den Kroaten haben, steht auf einem anderen Papier. Aber wir können erkennen, daß die Politiker in den Staaten des ehemaligen Ostblocks und Jugoslawiens wesentlich härter verhandeln, als unsere maßgeblichen Politiker von SPÖ und ÖVP, die sich in Brüssel und Straßburg kaum den Mund aufzumachen getrauen, weil ihnen vielleicht einträgliche EU-Posten für einige Parteigünstlinge abhanden kommen könnten. So gesehen könnte man sich ein Vorbild an ihnen nehmen.
Welche Ziele und politischen Aufgaben verfolgen Sie als Vertriebenensprecherin des BZÖ im österreichischen Parlament?
Im Grunde genommen wäre es die Aufgabe des Vertriebenensprechers sich darum zu kümmern, daß die Heimatvertriebenen in Österreich die besten Umstände vorfinden, um hier eine neue Heimat zu finden. Das ist aber längst geschehen, und die aus der Heimat vertriebenen ost- und südosteuropäischen Deutschen und Altösterreicher haben sogar einen wesentlichen Beitrag am Wiederaufbau unserer Republik geleistet. Dafür gehört einmal ein Dankeschön gesagt. Heute geht es darum, ihre Ansprüche gegenüber ihren ursprünglichen Heimatländern zu vertreten und das Unrecht aufzuarbeiten, das ihnen widerfahren ist. Dazu gehört weiters, daß die Republik Österreich selbst tätig wird und wir von der Politik die Aktivitäten der Landsmannschaften unterstützen, die sich um die in ihrer alten Heimat verbliebenen Menschen kümmern und hier vorbildliche Arbeit leisten. Wir müssen gemeinsam helfen, daß diese Menschen ihre Kultur und ihre Tradition weiter leben, erhalten und pflegen können. Das war ja über viele Jahre hindurch unter den kommunistischen Regimen nicht möglich. Da gibt es Nachholbedarf.
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Rückfragehinweis: Mag. Dr. Peter
Wassertheurer Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften
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