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PRESSEDIENST der ALTÖSTERREICHER (PAÖ)
| Nr:2009/026 | 01.12.2009 |
Wo steht die FPÖ bei den Bene-Dekreten nach Lissabon?
Das Interview mit der neuen Vertriebenensprecherin der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), Anneliese Kitzmüller, Abgeordnete zum österreichischen Nationalrat, führte Peter Wassertheurer vom Verband der volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) im Haus der Heimat.
Wassertheurer: Wie beurteilen Sie, sehr geehrte Frau Abgeordnete, die letzte Diskussion zur Zusatzklausel, die Tschechien von den Bestimmungen in der EU-Grundrechtscharta teilweise befreit?
Kitzmüller: Diese Vereinbarung ist einer europäischen Wertegemeinschaft
unwürdig, passt aber ins Bild des Lissabon-Vertrags, der ja die Staaten zunehmend ihrer
Souveränität und ihrer Rechte beraubt und damit auch die Bürger, in diesem Fall die
Heimatvertriebenen. In der Argumentation der Regierungsparteien war einmal mehr die
Doppelbödigkeit zu sehen, mit der sie agieren. In Österreich geißeln sie rhetorisch die
Bene-Dekrete, bezeichnen sie wie etwa Kanzler Faymann - als Unrechtsnormen
und versprechen dem EU-Hauptausschuss, keiner Regelung zuzustimmen, welche die
Bene-Dekrete legitimiert. In Brüssel sagen sie aber dann zu allem "Ja und
Amen" und beklatschen noch die menschenverachtende Regelung, die sie gemeinsam mit
den anderen Staatschefs rücksichtslos beschlossen haben. Der Gipfel ist dann, wenn
Außenminister Spindelegger es noch als Verhandlungserfolg bezeichnet, dass das Wort
"Bene-Dekrete" in der Zusatzklausel nicht vorkommt, sondern durch den viel
schöneren Begriff "Verwaltungsnormen" ersetzt wurde. Daran erkennt man
deutlich, dass SPÖ und ÖVP die Heimatvertriebenen ganz einfach egal sind.
Wassertheurer: Wie kann das Thema der Bene-Dekrete nach Meinung der FPÖ nachhaltig gelöst werden?
Kitzmüller: Der erste Schritt muss von Tschechien und der Slowakei gesetzt werden und kann nur sein, dass sie diese Unrechtsnormen außer Kraft setzen und sich damit nach Jahrzehnten endlich der Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit stellen. Was dann folgt, ist Sache von bilateralen Verhandlungen und auch eine Frage des Anstands der beiden betroffenen Staaten. Eine Entschuldigung wäre das Mindeste, eine Entschädigung zumindest jedoch symbolischer Natur darf man auch mit Recht erwarten.
Wassertheurer: Ungelöst sind nach Meinung vieler Betroffener auch noch vermögensrechtliche Fragen. Ist die FPÖ für eine Entschädigung, die Tschechien an die vertriebenen Sudetendeutschen leisten soll? Oder gibt es für Sie noch andere Lösungsmöglichkeiten?
Kitzmüller: Es wäre erfreulich, wenn diese Diskussion nach Abschaffung der Bene-Dekrete geführt werden könnte. Nachdem es aber nicht so aussieht, als wollten sich die beiden Staaten von ihren menschenverachtenden Vertreibungsgesetzen trennen, werden Entschädigungsverfahren wohl individuell zu führen sein. Der freiheitliche EU-Abgeordnete Andreas Mölzer hat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass sich ab 1. Dezember bis zur Gültigkeit der Ausnahmeklausel ein Zeitfenster auftut, in dem Vertriebene ihre Ansprüche einklagen könnten. Ich denke, den meisten geht es aber gar nicht so sehr um die Rückgabe von Vermögen, sondern um die Wiederherstellung ihrer Ehre und Würde. Es kann doch in einem vereinten Europa nicht sein, dass Staaten die Angehörigen eines Volkes immer noch pauschal als verfolgungswürdig bezeichnen und Rassengesetze im ihrem Rechtsbestand führen.
Wassertheurer: Kroatien möchte in die Europäische Union. Es konnte 2005 zwischen Wien und Agram ein Vermögensvertrag unterzeichnet werden. Der ist inzwischen auf Druck linker Kreise in Kroatien obsolet geworden. Soll Wien notfalls die kroatischen EU-Verhandlungen mit einem Veto blockieren, solange die Vermögensfrage der vertriebenen Donauschwaben ungelöst ist?
Kitzmüller: Das hielte ich für wichtig und richtig. Immerhin hat sich Kroatien durch den Abschluss dieses Vermögensvertrags seiner Geschichte gestellt und den Willen zu deren Aufarbeitung bekundet. Das alleine ist aber nicht genug. Aus meiner Sicht darf es vor der endgültigen Ratifizierung dieses Gesetzes nicht zu einem kroatischen EU-Beitritt kommen.
Wassertheurer: Wäre für Sie das Veto-Verhalten Sloweniens ein Vorbild für Österreich?
Kitzmüller: An sich ja, wobei man da schon sagen muss, dass gerade Slowenien ein ausgesprochen perfides Doppelspiel betreibt. Auf der einen Seite weigert es sich beharrlich, die AVNOJ-Beschlüsse außer Kraft zu setzen und rechtfertigt damit ähnlich wie Tschechien und die Slowakei das Unrecht der Vergangenheit. Auf der anderen Seite sind es die Slowenen, die eine Streitfrage mit dem Beitrittskandidaten Kroatien mittels Veto lösen wollen. Diese nur auf den eigenen Vorteil bedachte Vorgehensweise kann kein Vorbild sein, weil es kein geeintes Europa geben kann, wenn sich alle so verhalten. Für Österreich wäre es schon ein immenser Fortschritt, wenn wir in den Fragen, in denen wir ganz klar im Recht sind, unsere Position entschlossen vertreten würden. Und das steht bei den Vertriebenen wohl außer Streit.
Wassertheurer: Welche Ziele und politischen Aufgaben verfolgen Sie als Vertriebenensprecherin der FPÖ im österreichischen Parlament?
Kitzmüller: Ich bin als einzige Vertriebenensprecherin in der glücklichen Position, dass die ganze Partei hinter mir steht. Bei der ÖVP etwa darf der Vertriebenensprecher zwar auch etwas fordern, die Parteikollegen scheren sich aber nicht darum. Insofern trage ich auch eine wesentlich größere Verantwortung, die ich in enger Zusammenarbeit mit den Vertriebenenverbänden, insbesondere mit den Landsmannschaften, wahrnehmen möchte. Es ist enorm wichtig, die heimatvertriebenen Menschen nicht alleine zu lassen und ihr Schicksal immer wieder in die Öffentlichkeit zu bringen. Die Medien schließen immer mehr die Augen, haben etwa mit wenigen Ausnahmen die Bene-Dekrete in der jüngsten Diskussion kaum erwähnt, sondern genauso wie unsere Regierungsspitzen ganz allgemein von einer Sonderklausel für Tschechien berichtet. Das ist eine Missachtung dieser Menschen, die Österreich so viel gegeben haben und so stark mitgeholfen haben beim Wiederaufbau des Landes und die im übrigen nach ihrer Flucht auch nicht gerade freundlich und mit offenen Armen empfangen wurden. Ihre Probleme jetzt zu ignorieren, zeigt fehlendes Geschichtsbewusstsein und vor allem Charakterschwäche.
Ich sehe es aber auch als meine Aufgabe, zugleich eine Verbliebensprecherin zu sein und jene Menschen zu unterstützen, die noch als Angehörige der deutschen Minderheit in den früheren Teilen der Donau-Monarchie leben. Hier geht es natürlich auch um die Beseitigung der Unrechtsnormen, aber zusätzlich um Gegenwartsfragen, etwa um die lückenlose Anerkennung dieser Minderheiten, um ihr Recht auf die Pflege der Muttersprache, ihr Recht auf deutsche Schulen und dergleichen. Und gerade dort, wo Deutschen diese Rechte immer noch vorenthalten werden, ist auch materielle Unterstützung weiter nötig.
Wassertheurer: Welche persönlichen Verbindungen haben Sie zu den Heimatvertriebenen?
Kitzmüller: Mein Vorfahren väterlicherseits, sind zur Zeit Joseph II in die Bukowina ausgewandert, um ihren evangelischen Glauben beibehalten zu können. Erst 1940 sind mein Vater und meine Großeltern nach Österreich gekommen. Mein Vater, KR Dipl. Ing. Dr. Hans Bukowiecki, hat in Wien das Gymnasium besucht, in Linz maturiert und in Graz technische Chemie studiert, bevor er sich dann 1952 in Linz niedergelassen hat. Über 40 Jahre bis zu seinem Tod im Jahr 2008 war er Obmann der Landsmannschaft der Buchenlanddeutschen in Österreich. Nach seinem Tod wurde ich zur Obfrau der Landsmannschaft gewählt. Wie - aus der Vorgeschichte meiner Vorfahren ersichtlich, ist mein Interesse an dem Schicksal der Landsmannschaften auch ganz persönlicher Natur.
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Rückfragehinweis: Mag. Dr. Peter
Wassertheurer Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften
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