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PRESSEDIENST der ALTÖSTERREICHER (PAÖ)

Nr:2009/023 30.10.2009
 

Brüssel opfert neuerlich Interessen der Sudetendeutschen
Unrecht von 1945 ohne Abstriche von EU akzeptiert

Der Verband der volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) zeigt sich darüber empört, dass die 1945 aus der Tschechoslowakei vertriebenen Sudetendeutschen neuerlich als EU-Bürger zweiter Klasse behandelt werden. Letzte Nacht konnte unter der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft eine Einigung mit Tschechiens Präsident Vaclav Klaus erzielt werden. Klaus weigerte sich beharrlich, den vom tschechischen Parlament ratifizierten Vertrag von Lissabon zu unterschreiben. Klaus hatte als schärfster Kritiker des Lissabonvertrages zuletzt die Beneš-Dekrete ins Spiel gebracht und vor einer Flut von sudetendeutschen Restitutionsforderungen gewarnt. Klaus vertritt die Meinung, dass der Vertrag von Lissabon den Sudetendeutschen dafür eine Grundlage bietet. Er drohte deshalb mit einem Veto. Der Lissabonvertrag kann schließlich ohne seine Unterschrift nicht in Kraft treten.

Gestern konnte sich Brüssel mit Klaus einigen. Eine Zusatzklausel sorgt dafür, dass Tschechien der EU-Grundrechtscharta nicht beitreten wird. Prag ist damit von grundlegenden Diskriminierungsverboten entbunden, welche die Grundrechtscharta der EU enthält. Artikel 1 II-81 bezieht sich nämlich auf Art. 13 des EU-Vertrags, in dem folgende Diskriminierungen verboten sind:

"Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten."

Auch wenn in der von Klaus geforderten Klausel die Beneš-Dekrete nicht genannt sind, akzeptiert Brüssel, dass das Unrecht von 1945 in der EU fortbestehen darf. Die EU ignoriert abermals, dass die vertriebenen Sudetendeutschen und die Angehörigen der deutschen Minderheit in Tschechien in ihren elementaren Grundrechten diskriminiert werden. Brüssel spricht sich damit gegen die eigenen Grundwerte aus.

"Mit dieser Einigung hat die EU eine Zweiklassengesellschaft geschaffen. Dass dabei die Heimatvertriebenen wieder auf der Seite der Diskriminierten stehen, deren Zugang zum Recht eingeschränkt wird, ist ein Skandal und eine Schande für die EU", kritisiert Rudolf Reimann als Bundesvorsitzender des VLÖ. "Jetzt hat die EU-Kommission die Beneš-Dekrete endgültig zu einem EU-Thema gemacht. Wir werden künftig das Unrecht der Vertreibung und Enteignung der Sudetendeutschen verstärkt auf Ebene der EU behandeln", erklärt Reimann und fügt hinzu: "Brüssel wird vor uns keine Ruhe mehr haben!"

"Die österreichische Bundesregierung hätte es abermals in der Hand gehabt, hier die Interessen der Sudetendeutschen zu verteidigen, indem sie einer solchen Zusatzklausel eine unmissverständliche Absage erteilt. Aber bereits vor dem EU-Beitritt Tschechiens 2004 hatte der VLÖ davor gewarnt, Prag mit den Beneš-Dekreten aufzunehmen. Damals hätte man die Sache mit den Beneš-Dekreten im Sinne einer Aufhebung als Grundbedingung für einen EU-Beitritt lösen müssen. Es wäre an Wien und Berlin gelegen, den Beitritt mit einem Veto zu verhindern, ließen sich aber mit leeren Versprechungen aus Prag abspeisen", meint Reimann abschließend.

 

Mag.Dr. Peter Wassertheurer

Rückfragehinweis: Mag. Dr. Peter Wassertheurer
Leiter der Öffentlichkeitsarbeit

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