Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs
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PRESSEDIENST der ALTÖSTERREICHER (PAÖ)

Nr:2009/020 02.09.2009
 

Heimatvertriebene weisen These von kollektiver Schuld zurück
Das Unrecht nahm bereits 1918 seinen Lauf

Der Verband der volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) erinnert im Gedenken an den Ausbruch des Zweiten Weltkriegs vor 70 Jahren an das Schicksal der altösterreichischen deutschen Volksgruppen. Sie wurden nach dem Zweiten Weltkrieg aus der Tschechoslowakei (Sudeten- und Karpatendeutsche), Jugoslawien (Donauschwaben, Deutsch-Untersteirer und Gottscheer), Ungarn (Donauschwaben) und Rumänien (Banater Schwaben und Teile der Siebenbürger Sachsen) vertrieben. Einschließlich der deutschen Bevölkerung aus Polen betraf die Vertreibung mindestens 14 Millionen Menschen. Zwei Millionen fanden dabei nach Angaben des Deutschen Innenministeriums von 1982 den Tod. Sie alle wurden pauschal der NS-Kollaboration beschuldigt und der Illoyalität gegenüber der Staatsmacht bezichtigt.

Der VLÖ weist darauf hin, dass sich die Heimatvertriebenen auch 20 Jahre nach der Wende mit der Kollektivschuldthese konfrontiert sehen. Die Vertreibung, die mit der entschädigungslosen Enteignung des gesamten beweglichen und unbeweglichen Besitzes einherging, wird etwa in Polen, Slowenien und Tschechien nach wie vor völlig unkritisch reflektiert und als "gerechte und angemessene Bestrafungsaktion" angesehen. Der VLÖ fordert diese Staaten auf, ideologisch eingeengten Geschichtsbildern, die nur den Zweiten Weltkrieg als Ursache ansehen, durch eine verstärkte Aufklärung entgegenzuwirken.

Der VLÖ vertritt die Meinung, dass die Ursache für die Vertreibungen nicht ausschließlich im Zweiten Weltkrieg lag, sondern Teil einer Entwicklung war, die unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg eingesetzt hatte und in der Zwischenkriegszeit zur Etablierung diktatorischer Strukturen in Europa führte. Die Verantwortung dafür kann nicht den Heimatvertriebenen zugeschoben werden, sondern sie steht in einem direkten kausalen Verhältnis zur Missachtung des nationalen Selbstbestimmungsrechts von 1918/19. In weiterer Folge wurde dann in einer Atmosphäre aus politischer Marginalisierung, kultureller und sprachlicher Zwangsassimilation, sozialer Diskriminierung und wirtschaftlicher Unterdrückung ein Klima geschaffen, in dem erst der Nährboden für den Zweiten Weltkrieg und die Vertreibung aufbereitet wurde.


Mag.Dr. Peter Wassertheurer

Rückfragehinweis: Mag. Dr. Peter Wassertheurer
Leiter der Öffentlichkeitsarbeit

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