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PRESSEDIENST der ALTÖSTERREICHER (PAÖ)

Nr:2009/018 21.07.2009
 

Österreich für Restitutionsagenda mit Kroatien und Serbien
Bundespräsident Heinz Fischer auf Linie mit Außenministerium in Wien

 

Wie der Verband der volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) seit geraumer Zeit berichtet, hat Österreich mit Kroatien ein bilaterales Abkommen zur Regelung aller noch offenen Vermögensfragen unterzeichnet. Die Grundlage dafür bildet eine Erkenntnis des kroatischen Verfassungsgerichts aus dem Jahr 1996, nach dem der Ausschluss von ehemaligen Staatsbürgern, die heute die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes besitzen, der Verfassung der Republik Kroatien widerspricht. Damit fallen auch jene Donauschwaben in den Genuss einer Restitution, deren Eigentum nach 1945 enteignet worden war.

Allerdings hat das kroatische Parlament das bilaterale österreichisch-kroatische Abkommen bis heute nicht ratifiziert, wodurch Entschädigungsfragen nach wie vor ungelöst sind.

Wie Bundespräsident Fischer in einem Antwortschreiben vom 9. Juli 2009 an die Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft in Österreich (DAG) mitteilt, wird das Restitutionsthema von Außenminister Michael Spindelegger bei seinen Gesprächen mit Kroatien und Serbien "immer wieder angesprochen" und wird auch künftig "ein wichtiger Punkt auf der bilateralen Agenda bleiben." Für Fischer ist dabei wichtig, dass Österreich "auf eine nichtdiskriminierende Vorgangsweise" besteht und sowohl Kroatien wie auch Serbien "den heutigen internationalen und europäischen Standards bestmöglich" entsprechen müssen.

Fischer spricht sich für eine "Novellierung des kroatischen Entschädigungsgesetzes" aus, wobei garantiert werden muss, dass "ausländische Antragsteller kroatischen Staatsangehörigen gleichgestellt" werden. "Aus österreichischer Sicht", so Fischer weiter, "sollte der Inhalt des paraphierten Abkommens jedenfalls vollständig umgesetzt werden." Fischer verweist an dieser Stelle auf ein Urteil des kroatischen Verwaltungsgerichtshofs vom Februar 2009, in dem sich dieser gegen bestehende Diskriminierungen aussprach. "Diese Rechtsprechung stellt einen Fortschritt in Richtung einer Lösung der Restitutions- und Entschädigungsfrage dar", kommentiert Fischer diesen Schritt.

Auch mit der Republik Serbien soll der Dialog in der Restitutionsfrage geführt werden. In Serbien besteht bereits ein Entwurf zu einem Restitutionsgesetz, das aber nach Fischer "auf Grund innenpolitischer Diskrepanzen vorerst zum Stillstand gekommen" ist. Österreich wird sich aber weiterhin im Interesse der Betroffenen "bilateral für das Zustandekommen eines solchen Gesetzes" verwenden. Fischer sieht hier in Serbien "im Hinblick auf seine nunmehr verfolgte europaorientierte Politik" gute Möglichkeiten.

Zum Abschluss fasst Fischer nochmals die Bemühungen Österreichs in der Restitutionsfrage wie folgt zusammen:

"Ich kann Ihnen somit bekräftigen, dass die von Ihnen vorgebrachten Anliegen der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft im Zusammenhang mit den diesbezüglichen Bemühungen Österreichs sehr ernst genommen werden. Es ist zu hoffen, dass es in den angesprochenen Themenbereichen in näherer Zukunft auch zu konkreten Entwicklungen kommen kann."

Rudolf Reimann, Bundesvorsitzender des VLÖ und Obmann der DAG, begrüßt jedenfalls die Worte des Herrn Bundespräsidenten: "Die DAG wird nicht müde werden, auf eine inhaltliche Umsetzung des bereist paraphierten Abkommens mit Kroatien in Form einer Novelle des Restitutionsgesetzes zu drängen. Wir unterstützen die Meinung von Bundespräsident Fischer, dass es dabei zu keinen Diskriminierungen gegen Donauschwaben kommen darf. Auch die Zusage, auf das Zustandekommen eines serbischen Restitutionsgesetzes hinzuwirken, nimmt die DAG mit großem Wohlwollen zur Kenntnis."

 


Mag.Dr. Peter Wassertheurer

Rückfragehinweis: Mag. Dr. Peter Wassertheurer
Leiter der Öffentlichkeitsarbeit

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