Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs |
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PRESSEDIENST der ALTÖSTERREICHER (PAÖ)
| Nr:2009/002 | 27.01.2009 |
Die aktuelle Diskussion um Aufnahme der US-Gefangenen auf Guantanamo in Österreich hat eine historische Parallele. Die des internationalen Terrorismus beschuldigten Häftlinge werden ohne Rechtsmittel festgehalten und sind von jedem Rechtssystem ausgeschlossen. Sie können sich an kein Gericht wenden und bleiben der Willkür ihrer Peiniger ausgeliefert.
Die Rechtlosigkeit der Guantanamo-Häftlinge erinnert fatal an das Schicksal der Donauschwaben im ehemaligen Jugoslawien am Ende und nach dem Zweiten Weltkrieg. Am 21. November 1944 hatte der "Antifaschistische Rat der Volksbefreiung Jugoslawiens" (AVNOJ) einen Erlass mit folgenden Bestimmungen (AVNOJ-Bestimmungen) verabschiedet:
Mindestens 64.000 Donauschwaben überlebten den Terror in Titos Vernichtungslager nicht. "Viel Leid hätte verhindert werden können, hätten zumindest die damaligen Alliierten den Donauschwaben Rechtsschutz gegeben. Das ist aber leider nicht passiert. Unsere Leute waren vogelfrei und schutzlos einem Völkermord ausgeliefert", meint Rudolf Reimann, selbst Donauschwabe, als Bundesvorsitzender des Verbandes der volksdeutschen Landsmannschaften im Wiener Haus der Heimat.
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Rückfragehinweis: Mag. Dr. Peter
Wassertheurer Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften
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