Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs |
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PRESSEDIENST der ALTÖSTERREICHER (PAÖ)
| Nr:2007/010 | 19.04.2007 |
Der Verband der volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) zeigt sich einstimmig mit den Justizministern der 27 EU-Staaten, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit unter Strafe stellen zu wollen. Dieser Vorstoß muss sich nach Meinung des VLÖ aber auf alle Formen des Rassismus beziehen und darf sich nicht nur auf einige wenige Gruppen beziehen. Im vorliegenden Entwurf wird neben dem Holocaust auch auf die stalinistischen Verbrechen hingewiesen, deren Leugnung oder Verharmlosung unter Strafe im Ausmaß von einem Jahr gestellt werden soll. Der Bundesvorsitzende des VLÖ, Dipl. Ing. Rudolf Reimann, meint dazu: "Ich verweise an dieser Stelle auf die Gutachten von Felix Ermacora und dem deutschen Völkerrechtsexperten Dieter Blumenwitz, die beide die Vertreibung der Sudetendeutschen und der Donauschwaben als Völkermord beschrieben haben, der nicht verjährt." Nach dem Zweiten Weltkrieg sind über 3 Millionen Sudetendeutsche aus der Tschechoslowakei und über eine halbe Million Donauschwaben und Deutsch-Untersteirer aus Jugoslawien vertrieben worden.
Noch heute werden diese Verbrechen in Tschechien oder Serbien geleugnet, wobei die Heimatvertriebenen immer noch pauschal als Nazi - Kollaborateure verurteilt werden. "Immer wieder", so Reimann weiter " kommt es in diesen Staaten zu wahren Hasstiraden gegen die Heimatvertriebenen, indem Gedenkstätten der Heimatvertriebenen mit rassistischen Aufschriften wie Tod den Deutschen zerstört werden."
Der VLÖ will mit seiner Forderung keine Tabuthemen schaffen, sondern spricht sich für eine offene Auseinandersetzung aus. Anderseits kann es aber nicht so sein, dass der Völkermord an den Sudetendeutschen oder Donauschwaben bagatellisiert werden darf und die Heimatvertriebenen eine Plattform für rassistische Angriffe abgeben müssen, ohne dass es entsprechende Konsequenzen gibt.
"Wenn die Verbrechen gegen den Stalinismus verurteilt werden, wäre es für den VLÖ nicht verständlich, wenn die Vertreibungen, die der Stalinismus oder die pseudodemokratischen Exilregierungen, wie etwa die Londoner Exilregierung von Edvard Bene, zu verantworten haben, von einer solchen Strafandrohung verschont bleiben", erklärt Reimann abschließend.
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Rückfragehinweis: Mag. Dr. Peter
Wassertheurer Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs |