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PRESSEDIENST der ALTÖSTERREICHER (PAÖ)

Nr:2007/002 09.01.2007

Deutsche Bischofskonferenz greift Heimatvertriebene an!

"Das ist für alle, die jahrzehntelang für eine Aussöhnung gekämpft haben, ein Schlag ins Gesicht. Das muss viel Unmut und Zorn in Polen erwecken und ich sage klar, dass ich sehr bedaure, dass diese Klagen eingereicht wurden." (DW-Radio)

Mit diesem Worten kommentierte Kardinal Karl Lehmann, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, die Klagen der "Preußischen Treuhand" gegen die Republik Polen. Die "Preußische Treuhand" hat als "Selbsthilfeorganisationen der Vertriebenen für deutsches Vermögen in den Vertreibungsgebieten" im Dezember 2006 insgesamt 22 Einzelbeschwerden beim "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" eingebracht. Seiher wird das politische Establishment in Berlin nicht müde, sich gegen die "Preußische Treuhand" auszusprechen. Was weltweit allen Opferverbänden selbstverständlich zugestanden wird, nämlich die eigenen Ansprüche rechtlich zu erkämpfen, darf für die deutschen Heimatvertriebenen freilich nicht gelten?!

Der "Verband der volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs" (VLÖ) spricht sich gegen jede Vorverurteilung aus und meint, dass auch der "Preußischen Treuhand" das Recht zustehen muss, die Interessen ihrer Mandanten zu vertreten. Mediale Hetzkampagnen gegen laufende Verfahren widersprechen nämlich den Prinzipien einer demokratischen Rechtspraxis. Der VLÖ bedauert es, dass sich inzwischen auch die Deutsche Bischofskonferenz vor den Karren dieser Vorverurteilung hat spannen lassen. Lehnmann solle vielmehr akzeptieren, dass die Vertreibungen und Enteignungen auf Grundlage einer "kollektiven Verurteilung" erfolgt waren, weshalb jedem, der seine Unschuld beweisen will, das Recht dazu gegeben werden muss. Dabei gilt die Unschuldvermutung und der Grundsatz, dass man sein "gestohlenes Vermögen" zurück erhält, sollte keine Schuld nachgewiesen werden.

Lehman bedauert zudem, dass "das Signal von Papst Benedikt mit seinem Besuch in Auschwitz … nicht nachhaltiger gewirkt hat", womit Lehnmann den Heimatvertriebenen indirekt eine Verantwortung für den Holocaust zuschiebt. Der VLÖ weist diese Schuldzuweisung mit Empörung zurück und hält in aller Deutlichkeit fest, dass die "Volksdeutschen" nicht für den Holocaust verantwortlich gemacht werden können. Die Methode, mit der Lehmann hier arbeitet, ist der bekannte Versuch, die Ansprüche der Heimatvertriebenen mit Hinweis auf den Holocaust abzuwürgen. Ein solches Verhalten ist aber eines hohen katholischen Würdenträgers unwürdig.

Mag.Dr. Peter Wassertheurer

Rückfragehinweis: Mag. Dr. Peter Wassertheurer
Leiter der Öffentlichkeitsarbeit

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