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PRESSEDIENST der ALTÖSTERREICHER (PAÖ)

Nr:2006/012 24.07.2006

Österreichischer Rundfunk (ORF) huldigt Partisanenideologie
Heimatvertriebene wehren sich gegen Verharmlosung des Genozids

Am Freitag, dem 21. Juli 2006 wurde um 17 Uhr 30 in der Ö1 Radioreihe "Spielräume" eine CD vorgestellt, die von "den Kämpfen der Partisanen gegen die Nazis in den letzten Kriegsmonaten im Gebiet bei Görz an der Grenze zu Slowenien" erzählt. In diesen Liedern wird nicht nur die propagandistische Sprache der Partisanen ungefiltert vorgestellt, sondern auch die kommunistische Ideologie des Tito-Regimes beschworen.

Der Verband der volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) bedauert als Vertreterin von 360.000 Heimatvertriebenen, dass der ORF immer noch das Erbe der Partisanen unkritisch pflegt und huldigt. Damit verletzt der ORF seinen rechtlichen Auftrag und trägt dazu bei, dass der Genozid an der deutschen Bevölkerung im ehemaligen Jugoslawien (Donauschwaben, Deutsch-Untersteirer und Gottscheer) verharmlost wird. Der in der Tradition des kommunistischen Antifaschismus heroisierte Kampf der Partisanen richtete sich nämlich gegen die deutsche Zivilbevölkerung, die dem Revanchismus der Partisanen in den Herbstsmonaten 1944 schutzlos ausgeliefert war. Die Zahl der deutschen Zivilopfer betrug über 60.000 Personen, hauptsächlich Frauen, Greise und Kinder. In Südkärnten wurden hunderte Kärntner Zivilisten entführt, zur Zwangsarbeit deportiert oder bestialisch umgebracht. Die Partisanen kämpften nicht für die Souveränität Österreichs, sondern setzten sich dafür ein, dass die Grenzen der Volksabstimmung von 1920 zugunsten Jugoslawiens verschoben werden. Es ist daher diese ständige Anbiederung des ORF an die jugoslawische Partisanenideologie in aller Schärfe zu verurteilen. Zu den Verbrechen der Partisanen an den Deutschen in Jugoslawien meint der deutsche Völkerrechtsexperte, Univ. Prof. Dr. Dieter Blumenwitz in einem Rechtsgutachten:

"Die in Jugoslawien zwischen 1944 und 1948 gegen die gesamte, seit Generationen (und schon lange vor der Einverleibung dieser Gebiete in Jugoslawien) dort bodenständige deutsche Bevölkerungsgruppe ergriffenen Maßnahmen, die neben Massentötungen die kollektive Enteignung und Entrechtung, die Internierung und Vertreibung sowie die zwangsweise ethnische Umerziehung von Kindern umfassten, ergeben im Sinne der Völkermordkonvention der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 1948 den objektiven und subjektiven Tatbestand des Völkermordes. "

Der VLÖ verlangt vom ORF eine Beurteilung der Traditionen der Partisanen ausschließlich unter diesem völkerrechtlichen Aspekt. Alles andere stellt eine grobe Missachtung der Opfer dar. Es kann nicht sein, dass heute in Tschechien die Verharmlosung des kommunistischen Regimes unter Strafe steht oder in Ungarn sogar ein Museum zur historischen Darstellung der kommunistischen Gewalttaten eröffnet wurde, in Österreich aber der Terror der Partisanen in einer öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalt einem breiten Publikum ohne jeden Ansatz einer kritischen Beurteilung vorgestellt wird.

Rückfragehinweis:
Mag. Peter Wassertheurer
Leiter der Öffentlichkeitsarbeit

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