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EU-Mitglied Slowenien muss deutsche Minderheit
anerkennen
Österreich soll Schutzfunktion übernehmen
Gestern wurde dem Verband der volksdeutschen
Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) ein Forderungspaket des "Verbandes der
Kulturvereine der deutschsprachigen Volksgruppen in Slowenien" überreicht, das an
die slowenische Regierung gerichtet wurde. Eine Kopie wurde auch der österreichischen
Botschaft in Laibach überreicht. Die deutsche Minderheit in Slowenien kämpft um ihre
Anerkennung als autochthone Minderheit in der slowenischen Verfassung und ersucht die
österreichische Regierung um Unterstützung. Der VLÖ erinnert in diesem Zusammenhang an
das österreichische Regierungsprogramm, in dem eine verstärkte Hilfestellung für die
deutschen Minderheiten in Ostmittel- und Südosteuropa versprochen wurde.
Forderungen des Verbandes der Kulturvereine
der deutschsprachigen Volksgruppen in Slowenien an die slowenische Regierung
Als nicht anerkannte Gemeinschaft besitzen
wir keinerlei kollektiven Schutz und keine kollektiven Rechte. Die allgemeinen
Schutzvorschriften aus der slowenischen Verfassung hinsichtlich von Individualrechten
werden allerdings in der slowenischen Rechtsprechung nicht entsprechend geachtet, was sich
wiederholt gezeigt hat in der Praxis (auch der gerichtlichen). Notwendig sind also ein
kollektiver Schutz und die Regelung der kollektiven Rechte auf der Ebene der Verfassung
und durch Gesetz. Dringend notwendig ist insbesondere:
- Der Schutz vor »hate speech« -- der Staat muss für die
Umsetzung der Menschenrechtskonvention in der Praxis und für die Sanktionierung der
Aberkennung der Rechte Sorge tragen. Andererseits muss der Staat aktiv werden im Sinne der
Ausräumung der pauschal negativen Einstellung zu den Deutschen überhaupt (was der
Europarat wiederholt gefordert hat).
- Die Anerkennung des rechtlichen Interesses als
Minderheitsorganisation
- bei der Bekämpfung der Diskriminierung (auch vor Gericht) in
allen Lebensbereichen,
- bei der Gewährleistung einer ausreichenden Dichte des
Deutschunterrichts im Schulwesen in Lokalgemeinschaften, die für die Minderheit besonders
relevant sind,
- bei der Gewährleistung der unbehinderten Verwendung der
deutschen Sprache in der Öffentlichkeit (insbesondere in Veranstaltungen, auf
Gedenkmalen, Tafeln usw.),
- bei der Gewährleistung der infrastrukturellen
Lebensvoraussetzungen auf lokaler Ebene (um den Wegzug zu verhindern)
- Wasserleitung, Kanalisation, Energieversorgung,
- Schulwesen, Kindergärten, Gesundheitswesen, zahnärztliche
Versorgung,
- in der Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz und bei der
Raumplanung,
- bei Beratungsdiensten,
- bei der Gewährleistung von Wirtschaftsvoraussetzungen und
Arbeitsplätzen,
- bei kulturellen und wirtschaftlichen Initiativen in der EU,
bei denen eine Minderheitsorganisation Initiator oder Partner ist oder wenn Gelder wegen
der Minderheit leichter zu gewinnen sind (in der Subvention muss auch der Eigenbeitrag
für internationale Projekte vorgesehen sein),
- bei der Erhaltung von Gräbern, Grabsteinen, Inschriften und
des sonstigen sakralen und kulturellen Erbes.
- Haushaltsposten im Haushalt der Republik Slowenien für die
Finanzierung der Minderheit und auch die Erfüllung von internationalen Verpflichtungen,
die von ihr beschlossen worden sind oder werden (z. B. das Kulturabkommen mit der Republik
Österreich). Mit der Projektfinanzierung kann nämlich eine ganze Reihe von
Minderheitenerfordernissen nicht finanziert werden. Dabei kommen insbesondere in Frage:
- die Erhaltung der Mundart (für Sprachforscher besonders
interessant ist die Gottscheer Mundart als Überrest des mittelalterlichen Deutsch
eventuell Anerkennung als Regionalsprache),
- der Betrieb von Kulturzentren mit allen dazugehörigen
Kosten, nach Bedarf auch die Finanzierung der damit verbundenen Arbeitsplätze,
- Stipendien für Schuler und Studenten (auch wenn die
ansonsten geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt sind),
- die Herausgabe eigener Publikationen,
- Zugang zu öffentlichen Medien,
- Kulturerbe, Sakralobjekte, die Erhaltung von deutschen
Inschriften in Kirchen, Kapellen, von Grabsteinen auf Friedhöfen; Mittel für die
Mitfinanzierung der Instandhaltung von Friedhöfen und für Grabgebühren (sowohl
Sakralobjekte als auch Gräber sind besonders im Gottscheerland kritisch wegen der
Umsiedlung des Großteils der Bevölkerung), Mitfinanzierung von Ausstellungen des
Kulturerbes,
- Kulturaustausch zwischen Minderheiten (mit den Slowenen in
Österreich und Italien, mit den Südtirolern, mit anderen deutschen Minderheiten),
- die Mitarbeit in internationalen Organisationen und
Mitgliedsbeiträge dafür.
Unser Status kann zwar auf unterschiedliche
Weise geregelt werden, unseres Erachtens wäre allerdings die verfassungsmäßige
Anerkennung so wie für die ungarische und die italienische Minderheit der einfachste Weg
da es sich um erprobte und eingefahrene Mechanismen handelt -, während die
Entwicklung eines neuen, anderen Status voraussichtlich viel länger dauern dürfte.
Für den Verband der Kulturvereine der deutschsprachigen
Volksgruppe in Slowenien.
August Gril, Obmann (mobil 00386-70-660 500)
8. Mai 2006
Rückfragehinweis:
Mag. Peter Wassertheurer
Leiter der Öffentlichkeitsarbeit
Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs
Haus der Heimat
Steingasse 25
1030 Wien
Tel.: 01/718 59 05 DW 30
Fax: 01/718 59 05-20
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