Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs
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PRESSEDIENST der ALTÖSTERREICHER (PAÖ)

Nr:2006/008 11.05.2006

EU-Mitglied Slowenien muss deutsche Minderheit anerkennen

Österreich soll Schutzfunktion übernehmen

Gestern wurde dem Verband der volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) ein Forderungspaket des "Verbandes der Kulturvereine der deutschsprachigen Volksgruppen in Slowenien" überreicht, das an die slowenische Regierung gerichtet wurde. Eine Kopie wurde auch der österreichischen Botschaft in Laibach überreicht. Die deutsche Minderheit in Slowenien kämpft um ihre Anerkennung als autochthone Minderheit in der slowenischen Verfassung und ersucht die österreichische Regierung um Unterstützung. Der VLÖ erinnert in diesem Zusammenhang an das österreichische Regierungsprogramm, in dem eine verstärkte Hilfestellung für die deutschen Minderheiten in Ostmittel- und Südosteuropa versprochen wurde.  

Forderungen des Verbandes der Kulturvereine der deutschsprachigen Volksgruppen in Slowenien an die slowenische Regierung

Als nicht anerkannte Gemeinschaft besitzen wir keinerlei kollektiven Schutz und keine kollektiven Rechte. Die allgemeinen Schutzvorschriften aus der slowenischen Verfassung hinsichtlich von Individualrechten werden allerdings in der slowenischen Rechtsprechung nicht entsprechend geachtet, was sich wiederholt gezeigt hat in der Praxis (auch der gerichtlichen). Notwendig sind also ein kollektiver Schutz und die Regelung der kollektiven Rechte auf der Ebene der Verfassung und durch Gesetz. Dringend notwendig ist insbesondere:

  1. Der Schutz vor »hate speech« -- der Staat muss für die Umsetzung der Menschenrechtskonvention in der Praxis und für die Sanktionierung der Aberkennung der Rechte Sorge tragen. Andererseits muss der Staat aktiv werden im Sinne der Ausräumung der pauschal negativen Einstellung zu den Deutschen überhaupt (was der Europarat wiederholt gefordert hat).
  2. Die Anerkennung des rechtlichen Interesses als Minderheitsorganisation
    1. bei der Bekämpfung der Diskriminierung (auch vor Gericht) in allen Lebensbereichen,
    2. bei der Gewährleistung einer ausreichenden Dichte des Deutschunterrichts im Schulwesen in Lokalgemeinschaften, die für die Minderheit besonders relevant sind,
    3. bei der Gewährleistung der unbehinderten Verwendung der deutschen Sprache in der Öffentlichkeit (insbesondere in Veranstaltungen, auf Gedenkmalen, Tafeln usw.),
    4. bei der Gewährleistung der infrastrukturellen Lebensvoraussetzungen auf lokaler Ebene (um den Wegzug zu verhindern)
      1. Wasserleitung, Kanalisation, Energieversorgung,
      2. Schulwesen, Kindergärten, Gesundheitswesen, zahnärztliche Versorgung,
      3. in der Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz und bei der Raumplanung,
      4. bei Beratungsdiensten,
      5. bei der Gewährleistung von Wirtschaftsvoraussetzungen und Arbeitsplätzen,
    5. bei kulturellen und wirtschaftlichen Initiativen in der EU, bei denen eine Minderheitsorganisation Initiator oder Partner ist oder wenn Gelder wegen der Minderheit leichter zu gewinnen sind (in der Subvention muss auch der Eigenbeitrag für internationale Projekte vorgesehen sein),
    6. bei der Erhaltung von Gräbern, Grabsteinen, Inschriften und des sonstigen sakralen und kulturellen Erbes.
  3. Haushaltsposten im Haushalt der Republik Slowenien für die Finanzierung der Minderheit und auch die Erfüllung von internationalen Verpflichtungen, die von ihr beschlossen worden sind oder werden (z. B. das Kulturabkommen mit der Republik Österreich). Mit der Projektfinanzierung kann nämlich eine ganze Reihe von Minderheitenerfordernissen nicht finanziert werden. Dabei kommen insbesondere in Frage:
    1. die Erhaltung der Mundart (für Sprachforscher besonders interessant ist die Gottscheer Mundart als Überrest des mittelalterlichen Deutsch – eventuell Anerkennung als Regionalsprache),
    2. der Betrieb von Kulturzentren mit allen dazugehörigen Kosten, nach Bedarf auch die Finanzierung der damit verbundenen Arbeitsplätze,
    3. Stipendien für Schuler und Studenten (auch wenn die ansonsten geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt sind),
    4. die Herausgabe eigener Publikationen,
    5. Zugang zu öffentlichen Medien,
    6. Kulturerbe, Sakralobjekte, die Erhaltung von deutschen Inschriften in Kirchen, Kapellen, von Grabsteinen auf Friedhöfen; Mittel für die Mitfinanzierung der Instandhaltung von Friedhöfen und für Grabgebühren (sowohl Sakralobjekte als auch Gräber sind besonders im Gottscheerland kritisch wegen der Umsiedlung des Großteils der Bevölkerung), Mitfinanzierung von Ausstellungen des Kulturerbes,
    7. Kulturaustausch zwischen Minderheiten (mit den Slowenen in Österreich und Italien, mit den Südtirolern, mit anderen deutschen Minderheiten),
    8. die Mitarbeit in internationalen Organisationen und Mitgliedsbeiträge dafür.

Unser Status kann zwar auf unterschiedliche Weise geregelt werden, unseres Erachtens wäre allerdings die verfassungsmäßige Anerkennung so wie für die ungarische und die italienische Minderheit der einfachste Weg – da es sich um erprobte und eingefahrene Mechanismen handelt -, während die Entwicklung eines neuen, anderen Status voraussichtlich viel länger dauern dürfte.

Für den Verband der Kulturvereine der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien.

August Gril, Obmann (mobil 00386-70-660 500)

8. Mai 2006

Rückfragehinweis:
Mag. Peter Wassertheurer
Leiter der Öffentlichkeitsarbeit

Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs
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1030 Wien
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