VLÖ trägt seine Forderungen beim Österreich-Konvent im Parlament vor Änderung der österreichischen Verfassung zugunsten der Vertriebenen
Am vergangenen Montag war der VLÖ vor dem Österreich-Konvent im Parlament geladen, seine Forderungen vorzutragen. In einer ungefähr sieben Minuten dauernden Rede wurde dargestellt, welche deutschen Altösterreicher im Dachverband des VLÖ zusammengefasst sind, welches Schicksal sie nach dem zweiten Weltkrieg traf und welchen Ausweg es gebe. Der VLÖ verlangte die moralische und wirtschaftliche Wiedergutmachung durch die Vertreiberstaaten und für die wenigen nicht Vertriebenen die volle Anerkennung als autochthone Minderheit. Der VLÖ betonte, dass er dabei die volle Unterstützung durch die Republik Österreich erwarte und begründete ausführlich, warum gerade das offizielle Österreich zu dieser Unterstützung aufgerufen ist, folgendermaßen: Die Heimatorte der vertriebenen Altösterreicher wären ja zumeist bis 1918 auf dem Gebiet der Donaumonarchie, deren Rechtsnachfolger die Republik Österreich ist, gelegen. Deshalb habe Österreich bis heute die Verpflichtung diese Menschen zu unterstützen. Der VLÖ ging dann auf die diesbezügliche Situation der einzelnen Volksgruppen, die innerhalb des VLÖ vereinigt sind, genau ein. Nach dieser ausführlichen Begründung, stellte der VLÖ folgende Forderung an den Österreich-Konvent: Es solle in die neue österreichische Bundesverfassung ein Artikel eingefügt werden, der die Republik Österreich verpflichtet, die Interessen der deutschen Altösterreicher im In- und Ausland zu vertreten und zu schützen.
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