"Stimmen Sie bitte gegen einen EU-Beitritt!" 626 EU-Abgeordnete neuerlich über EU-Rechtswidrigkeit der Bene-Dekrete und AVNOJ-Bestimmungen informiert
Heute am 25. März 2003 haben alle 626 EU-Abgeordneten ein Schreiben vom Verband der volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) erhalten, in dem der VLÖ nochmals auf die Dringlichkeit der Bene-Dekrete und AVNOJ-Bestimmungen im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung hinweist. Der VLÖ ersucht darin die EU-Abgeordneten gegen einen EU-Beitritt der Republiken Tschechien, Slowakei und Slowenien zu stimmen, sollten bis zum Tag der Abstimmung zur EU-Erweiterung die Bene-Dekrete und AVNOJ-Bestimmungen nicht im Sinne der vom EU-Parlament verabschiedeten Resolutionen aufgehoben werden (vgl. dazu das Schreiben in Auszügen): "Die Bene-Dekrete sind bis heute Bestandteil der tschechischen und slowakischen Rechtsordnung und stellen für die Angehörigen der vertriebenen Volksgruppen von 1945 bis heute eine Diskriminierung dar, weil sie von der Restitutionsgesetzgebung ausgeschlossen sind. Einen ähnlichen diskriminierenden Charakter entfalten die Bene-Dekrete gegenüber den Angehörigen der deutschen und madjarischen Minderheit, deren Mitglieder ebenfalls vom Restitutionsprogramm der Tschechischen und Slowakischen Republik ausgeschlossen bleiben. In der Republik Slowenien besteht in der Restitutionsgesetzgebung vielfach eine analoge Situation für die Angehörigen der deutschen Minderheit und die 1945 vertriebene deutschen Volksgruppe. Alle drei EU-Kandidatenländer verstoßen damit gegen die 1993 in Kopenhagen formulierten EU-Aufnahmekriterien, die sich gegen die Diskriminierung einer Minderheit aussprechen. Außerdem stellt der Ausschluß der Vertriebenen aus den Restitutionsprogrammen Tschechiens, der Slowakei und Sloweniens nach dem EU-Beitritt eine Verletzung der EU-Verträge dar, in denen die Diskriminierung von EU-Bürgern auf Grund von deren Staatsbürgerschaft nicht möglich ist. Gegen die rechtlichen Standards der EU verstößt auch das Straffreistellungsgesetz der ehemaligen Tschechoslowakei vom 8. Mai 1946, das alle Verbrechen, die zwischen September 1938 und Mai 1945 an Sudetendeutschen verübt worden waren, bis heute straffrei stellt."
Rückfragehinweis: |