Nr.: 2002028

Aussendung vom 23.12.2002:

Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs

Bundesverband

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Mitglieder:

Sudetendeutsche Landsmannschaft in Österreich Landsmannschaft der Buchenlanddeutschen in Österreich

Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft DAG Landsmannschaft der Deutsch-Untersteirer in Österreich

Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen Österreichischer Heimatbund Beskidenland

Karpatendeutsche Landsmannschaft in Österreich Verband der Banater Schwaben in Österreich

Wien, am 23.12.2002

 

Kennt Bundespräsident Thomas Klestil die Geschichte nicht?

Heimatvertriebene empört über Aussage von Klestil

 

Der Verband der volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) weist die Äußerungen des Herrn Bundespräsidenten Thomas Klestil, wonach die europäische Nachkriegsordnung durch die Europäische Union (EU) aufgehoben wird, in aller Deutlichkeit und Schärfe zurück. Die Beneš-Dekrete und AVNOJ-Bestimmungen, so der VLÖ, sind nämlich als Teil der europäischen Nachkriegsordnung bis heute in den EU-Kandidatenländern Tschechien, der Slowakei und Slowenien judiziertes Recht. Es kann daher von einem Ende der europäischen Nachkriegsordnung keine Rede sein.

"Die Europäische Union hat bisher keinerlei Initiativen zur Aufhebung dieser Dekrete und Bestimmungen, die den rechtlichen Rahmen für einen Völkermord an der deutschen Bevölkerung in der ehemaligen Tschechoslowakei und im ehemaligen Jugoslawien bildeten, in die Wege geleitet. Brüssel anerkennt vielmehr das Rechtsgutachten von Jochen Frowein, das nach wie vor die Verbrechen der tschechischen Partisanen an der sudetendeutschen Zivilbevölkerung vor jeder rechtlichen Verantwortung schützt. Hier ist sicherlich noch nicht das letzte Wort gesprochen worden. Es ist daher nicht verständlich, warum Bundespräsident Klestil jetzt schon von einem Ende der europäischen Nachkriegsordnung spricht," erklärt der Bundesvorsitzende des VLÖ, Dipl.-Ing. Rudolf Reimann.

Der VLÖ macht Bundespräsident Thomas Klestil darauf aufmerksam, daß im Sommer 2002 in Kroatien ein Entschädigungsgesetz verabschiedet wurde, das auch den AVNOJ-Betroffenen eine Rückgabe des enteigneten Vermögens oder zumindest eine Entschädigung ermöglicht. Reimann zeigt sich deshalb verwundert über den Vorstoß von Klestil: "Während Kroatien das einstige Unrecht, das der deutschen Volksgruppe durch die AVNOJ-Bestimmungen angetan wurde, anerkennt, setzt sich der Herr Bundespräsident über das Leiden der einstigen Opfer mit großzügigen Erklärungen hinweg. Solche Persilscheinerklärungen in Richtung Prag, Preßburg oder Laibach machen die künftigen Verhandlungen jedenfalls nicht leichter. "

Neben Kroatien bemüht sich auch die Republik Serbien-Montenegro um eine Entschädigungsleistung an die ehemals deutsche Bevölkerung, die im Entwurf des neuen Restitutionsprogramms zu den Anspruchsberechtigten zählt. Ungarn hat bereits vor zehn Jahren die vertriebenen Deutschen entschädigt.

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