Nr.: 2002024

Aussendung vom 15.07.2002:

Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs

Bundesverband

Haus der Heimat: Steingasse 25, A-1030 Wien

Telefon: 01 / 718 59 05, 710 91 50 - Fax: 01 / 718 59 06

www.vloe.at vloe@chello.at

Mitglieder:

Sudetendeutsche Landsmannschaft in Österreich Landsmannschaft der Buchenlanddeutschen in Österreich

Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft DAG Landsmannschaft der Deutsch-Untersteirer in Österreich

Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen Österreichischer Heimatbund Beskidenland

Karpatendeutsche Landsmannschaft in Österreich Verband der Banater Schwaben in Österreich

 

Unrecht nach der deutschen Kapitulation nicht relativieren

Alliierte machten sich mitschuldig

Wien, am 15. Juli 2002

 

Mit dem Tag der deutschen Kapitulation vom 8. Mai 1945 begann für die deutsche Zivilbevölkerung in der ehemaligen Tschechoslowakei und im ehemaligen Jugoslawien ein Martyrium, das nach wissenschaftlichen Erkenntnissen namhafter deutscher und österreichischer Völkerrechtsexperten (vgl. dazu Felix Ermacora, Dieter Blumenwitz und Gilbert Gornig) in einen Völkermord mündete.

Zwischen dem Prager Aufstand vom 5. Mai 1945 und dem Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 ereigneten sich in der ehemaligen Tschechoslowakei "wilde Vertreibungen", in deren Verlauf unter Mißachtung jeglicher menschen- und völkerrechtlicher Standards 800.000 Sudetendeutsche mit Gewalt über die Grenzen nach Österreich (z.B. Brünner Todesmarsch vom 30. Mai 1945) oder Deutschland getrieben worden waren. In diese Phase der Nachkriegszeit fallen auch jene Beneš-Dekrete, die für den Völkermord an den Sudetendeutschen verantwortlich waren, indem der sudetendeutschen Volksgruppe neben der teilweisen physischen Vernichtung die soziale und wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen worden war. Im Potsdamer Abkommen stimmten die Alliierten schließlich den "ethnischen Säuberungen" der tschechoslowakischen Regierung zu, die nach dem Potsdamer Protokoll "ordnungsgemäß und human" erfolgen sollten, was aber nach einer Studie des amerikanischen Kongresses von 1950 (vgl. Walter Report) nie eingehalten worden war. Der Völkermord an den Sudetendeutschen, der sich nach dem Zweiten Weltkrieg bis Ende 1946 abgespielt hatte, forderte 241.000 Opfer.

Dieselbe Tragödie hatten auch die Deutschen in Jugoslawien unter der Herrschaft der Tito-Partisanen zu erdulden, wobei mindestens 70.000 Angehörige der Donauschwaben, Deutsch-Untersteirer und Gottscheer durch Erschießungen, Zwangsarbeit oder in den Vernichtungslagern qualvoll ums Leben gekommen waren. Der Völkermord an den Deutschen Jugoslawiens erstreckte sich vom Ende des Zweiten Weltkriegs bis ins Jahr 1948.

In beiden Fällen wurden von den Alliierten (USA, Großbritannien und Sowjetunion) keinerlei Maßnahmen ergriffen, um den Ausschreitungen gegen die deutsche Zivilbevölkerung ein Ende zu machen.

Der Verband der volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) begrüßt jede Initiative, die zur Veröffentlichung und Thematisierung dieser schrecklichen Ereignisse nach dem Zweiten Weltkrieg beiträgt, verwehrt sich aber dagegen, daß Opfergruppen politisch mißbraucht und deren Leiden in der öffentlichen Diskussion relativiert werden. Gerade in der aktuellen Diskussion über die Beneš-Dekrete und AVNOJ-Gesetze sollten die ehemals alliierten Großmächte einen aktiven Beitrag zur Lösung der Restitutionsfragen leisten. Ohne deren damalige Zustimmung wäre der Völkermord in diesem Ausmaß mit Enteignung und Vertreibung nicht möglich gewesen.

 

 

Zurück, hier klicken !