Nr.: 2002021 |
Aussendung vom 13.05.2002: |
Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs
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Mitglieder:
Sudetendeutsche Landsmannschaft in Österreich Landsmannschaft der Buchenlanddeutschen in Österreich
Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft DAG Landsmannschaft der Deutsch-Untersteirer in Österreich
Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen Österreichischer Heimatbund Beskidenland
Karpatendeutsche Landsmannschaft in Österreich Verband der Banater Schwaben in Österreich
Pressedienst der Altösterreicher (PAÖ)
Wien, am 13. Mai 2002
Vom 10. bis 12. Mai 2002
tagte der Donauschwäbische Weltdachverband im jugoslawischen Subotica/Maria Theresiopel,
um mit Vertretern der jugoslawischen Regierung über die Thematik der AVNOJ-Bestimmungen
und Restitutionsfragen zu sprechen. Bei den Verhandlungen nahmen u.a. der stellvertretende
jugoslawische Ministerpräsident Kaszar und der jugoslawische Minister für
Minderheitenfragen teil, die den donauschwäbischen Vertretern aus Deutschland,
Österreich, USA, Kanada, Australien, Brasilien, Argentinien, Kroatien, Ungarn und der
Republik Jugoslawien ihre volle Unterstützung zur Thematik der AVNOJ-Bestimmungen und zu
einer breiten Behandlung von Entschädigungsfragen zugesagt hatten. Die AVNOJ-Bestimmungen
waren für die entschädigungslose Enteignung und die politische Entrechtung der
Donauschwaben nach dem Zweiten Weltkrieg verantwortlich. Der Donauschwäbische
Weltdachverband fordert von den Regierungen in Slowenien, Kroatien und Jugoslawien die
Aufhebung der AVNOJ-Bestimmungen. Erst vor wenigen Tagen wurde vom deutschen
Völkerrechtsexperten Dieter Blumenwitz in einer Studie die Vertreibung der Donauschwaben
als Völkermord wissenschaftlich beschrieben.
Dipl.-Ing. Rudolf
Reimann, Bundesobmann der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft in Österreich (DAG),
nutzte die Unterredungen, um auf das positive Beispiel der ungarischen Regierung
hinzuweisen, die nach der Wende die vertriebenen Donauschwaben im ungarischen
Restitutionsprogramm gleichwertig mit den anderen ungarischen Staatsbürgern behandelt
hatte. Reimann verwies ebenso auf ein Erkenntnis des Kroatischen VGH, der eine
Berücksichtigung der ehemaligen deutschen Staatsbürger im kroatischen
Restitutionsprogramm fordert. Das neue Restitutionsgesetz wird derzeit im kroatischen
Parlament behandelt.
Auf volle Zustimmung stieß das neue jugoslawische Minderheitengesetz, das auch die deutsche Minderheit, die sich im Deutschen Kulturverband www.dvvstimme.org.yu organisiert hat, als autochthone Minderheit anerkennt.
Die jugoslawische Seite erklärte sich bereit, die noch
unbewältigten Konfliktfelder im Sinne der beigefügten "Resolution
des Weltdachverbandes der Donauschwaben" zu erörtern. Der
Donauschwäbische Weltdachverband sagte seinerseits eine volle Unterstützung beim
wirtschaftlichen Wiederaufbau Jugoslawiens zu. Dabei wird vor allem an die Gründung
neuer Städte- oder Schulpartnerschaften und direkte finanzielle Zuwendungen für konkrete
Projekte im Bereich der Bildungs- und Sozialpolitik gedacht.
Die Konferenz des Donauschwäbischen Weltdachverbandes in Subotica wurde von einem großen medialen Echo begleitet, berichten nicht weniger als drei jugoslawische TV-Stationen und alle großen Tageszeitungen in Jugoslawien über diese Gespräche.
Die nächste Tagung des Donauschwäbischen Weltdachverbandes wird vom 24. - 27. Oktober 2002 in Osijek/Essegg stattfinden
.Resolution des Weltdachverbandes der Donauschwaben
Die Vertreter des Donauschwäbischen Weltdachverbandes aus Deutschland, Österreich, Ungarn, Kroatien, Jugoslawien,USA, Kanada, Argentinien, Brasilien und Australien stellen fest, daß die Beschlüsse des AVNOJ-Präsidiums in den Republiken Slowenien, Kroatien und Jugoslawien immer noch Gültigkeit haben. Im Hinblick auf die friedvolle Koexistenz der europäischen Völker in einer erweiterten Europäischen Union verlangen und fordern wir:
1.) den Anspruch auf völkerrechtliche Anerkennung des erlittenen Unrechts in den Jahren 1944-1948
2.) die Dringlichkeit der Aufhebung der Beschlüsse des AVNOJ-Präsidiums, die dem Genozid der Donauschwaben als Grundlage
dienten
3.) den Anspruch auf die rechtliche und darüber hinaus auf eine moralische Wiedergutmachung
4.) die Forderung nach raschen Verhandlungen über Restitution und Vermögensfragen unter Einbeziehung des Donauschwäbischen
Weltdachverbandes
5.) volle Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Minderheitenrechte auf Kultur, Religion, Sprache und Bildung für alle im
ehemaligen donauschwäbischen Heimatgebiet verbliebenen deutschsprachigen Volksgruppen
Subotica, am 10. Mai 2002