Nr.: 2002020 |
Aussendung vom 25.04.2002: |
Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs
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Pressedienst der Altösterreicher (PAÖ)
Wien, am 25. 04. 2002
Tschechien schlägt Europa ins Gesicht
Es ist der Fluch der bösen Tat, daß sie, fortzeugend, nur Böses kann gebären
Das tschechische Parlament hatte einstimmig in einer Erklärung die Unantastbarkeit der Benesch-Dekrete erklärt. Schon zuvor hatte sich der tschechische Premier Milos Zeman Schützenhilfe beim englischen Ministerpräsidenten Tony Blair und beim russischen Präsidenten Wladimir Putin geholt. Daß die Windelweich-Politik der EU-Kommission unter einem völlig überforderten Kommissar Günter Verheugen Prag zu diesem Schritt ermutigt hat, darf an dieser Stelle als "größeres Übel" kopfschüttelnd angefügt werden.
Das tschechische Abgeordnetenhaus hat mit seiner Erklärung jeden künftigen Versuch einer multilateralen Lösungsfindung auf Ebene der EU-Institutionen kaltschnäuzig von sich gewiesen. Der Aufforderung des EU-Parlaments von 1999, Gesetze und Dekrete, die nach dem Zweiten Weltkrieg zur Vertreibung von Volksgruppen geführt hatten, aufzuheben, wurde damit ebenso die kalte Schulter gezeigt, wie den Bemühungen der österreichischen Diplomatie, abseits von Veto-Drohungen eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden.
Die EU-Kommission arbeitet, versucht man den Ankündigungen Verheugens Glauben zu schenken, an einer Rechtsexpertisé zu den Benesch-Dekreten, um zu überprüfen, ob die tschechische Rechtsordnung, in der nach Urteilen tschechischer Finanzämter die Benesch-Dekrete weiterhin ihren Platz einnehmen, den EU-Rechtsnormen widerspricht. Es wäre eigentlich, so sollte man es sich von einem EU-Kandidaten erwarten dürfen, ein Gebot der politischen Fairness und Anständigkeit gewesen, den Bericht der Kommission abzuwarten. Die weiteren EU-Aufnahmeverhandlungen zwischen der EU und Tschechien werden zeigen, ob in Brüssel wirklich schon der Schwanz mit dem Hund wedelt.
Die Erklärung der tschechischen Parlamentarier zu den Benesch-Dekreten wird aber an den von Felix Ermacora bereits 1991 wertfrei erwiesenen Tatbestand, daß es sich bei der Vertreibung der Sudetendeutschen um einen Völkermord gehandelt hat, nichts ändern. Der Fluch des Völkermordes wird auch am künftigen EU-Mitglied Tschechien solange haften bleiben, bis die heutige oder künftige Generationen bereit sein werden, eine Wiedergutmachung für das Unrecht an ihren ehemaligen Mitbürgern zu leisten.