Nr.: 2002010

Aussendung vom 28.02.2002:

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Pressedienst der Altösterreicher (PAÖ)

Sudetendeutsche Frage ist multilateral mit der EU zu lösen

Bundesvorsitzender der Sudetendeutschen, EU-Abg. Bernd Posselt, in Wien

Wien, 4. April 2002

In der Pressekonferenz der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Österreich (SLÖ) vom 4. April 2002 erklärte der Bundesvorsitzende der Sudetendeutschen und EU-Abg. Bernd Posselt, daß die "Sudetendeutsche Frage" nicht bilateral, sondern nur multilateral im europäischen Kontext gelöst werden kann. Schließlich, so Posselt, betrifft die Vertreibung der Sudetendeutschen nicht alleine nur Deutschland und Tschechien, sondern auch Österreich, Ungarn und Kroatien. Die Lösung der "Sudetendeutschen Frage" ist für Posselt "eine Frage um das Selbstverständnis der EU."

Die Beneš-Dekrete, so Posselt weiter, berühren sowohl die Kopenhagener-Aufnahmekriterien der EU von 1993 wie auch die EU - Antidiskriminierungsbestimmungen im Amstadamer Vertrag. Posselt begrüßt daher die Ankündigungen des zuständigen EU-Erweiterungskommissars Günter Verheugen nach einer Überprüfung der Beneš-Dekrete, um auf Ebene der EU zu klären, inwieweit bestehendes EU-Recht durch diese Dekrete verletzt wird und EU-Bürger bei Restitutionsfragen diskriminiert werden. Eine solche Überprüfung berücksichtigt auch die Lage der deutschen Minderheit in Tschechien, wobei Posselt klar anhand weniger Beispiele erklärt hatte, daß die Angehörigen der deutschen Minderheit durch die Beneš-Dekrete auch heute noch diskriminiert werden. Posselt sprach zwar nicht von einem Veto im Zusammenhang mit dem tschechischen EU-Beitritt, meinte aber, daß alle Gesetze und Bestimmungen, die nicht EU-konform sind, bis zum Beitritt Tschechiens selbst im Interesse der Tschechen geklärt werden müssen.

Posselt bedauert aber, daß die Initiative des EU-Parlaments, das bereits 1999 in einer eigenen Resolution von Tschechien die Aufhebung der Beneš-Dekrete verlangt hatte, bisher von der EU-Kommission nicht zur Kenntnis genommen worden war. Schließlich, so Posselt, kann eine Lösung der "Sudetendeutschen Frage" eine "positive Signalwirkung für Mitteleuropa" bedeuten. Wichtig bleibt aber, daß die vertriebenen Sudetendeutschen als gleichberechtigte Partner im Prozeß einer multilateralen Lösungsfindung eingebunden werden. Posselt kritisierte an dieser Stelle den deutsch-tschechischen Vertrag von 1997, bei dem es von beiden Staaten für nicht notwendig erachtet wurde, die Sudetendeutschen und deren Anliegen zu berücksichtigen. Posselt erklärte dazu, daß dieser bilaterale Vertrag von allen sudetendeutschen Fraktionen in Deutschland auf breite Ablehnung gestoßen war. Solche Verträge dürfen "kein Schlußstrich, sondern ein Neubeginn" sein, wobei beide Seiten bereit sein müssen, die "dunklen Kapitel der eigenen Vergangenheit" aufzuarbeiten und einzugestehen. Die bisherigen Verträge zwischen Deutschland und Tschechien (1992 bzw. 1997) haben, so Posselt, die Thematik der Vertreibung der Sudetendeutschen nicht gelöst.

Posselt kann sich eine materielle Entschädigung der Tschechen an die Sudetendeutschen nur unter den drei Bedingungen vorstellen, nämlich a.) unter Berücksichtigung und Befriedigung der Rechtsansprüche der Sudetendeutschen, b.) unter Berücksichtigung der Ängste der Tschechen und c.) unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der tschechischen Republik. Posselt sprach sich in diesem Zusammenhang für einen "Runden Tisch" aus, um im gemeinsamen Dialog eine Lösung, die "beide Seiten aus freier Entscheidung akzeptieren", zu finden.

Posselt bekräftigte das Engagement der Sudetendeutschen Landsmannschaft (SL) im Bereich der EU-Erweiterung, zu der man sich voll bekennt und die nach Posselt "keine europäische Nachkriegsordnung mehr braucht, sondern eine gerechte Völkerordnung in Europa." Posselt erwartet sich aber vom tschechischen Parlament eine Unrechtserklärung und die Aufhebung der Beneš-Dekrete.

Zur Frage nach einer Unterstützung der Entschädigungs- oder Wiedergutmachungsklage, wie sie derzeit von der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Österreich (SLÖ) vorbereitet wird, hielt Posselt fest, daß die Sudetendeutsche Landsmannschaft (SL) selbst nicht klageberechtigt ist. Eine Klage kann nur von den einzelnen Betroffenen angestrengt werden, wobei Posselt glaubt, daß sich Sudetendeutsche in Deutschland der Klage der Sudetendeutschen in Österreich anschließen werden.

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