Nr.: 2002010 |
Aussendung vom 28.02.2002: |
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Wien, 28. Februar 2002/GE
Bene-Dekrete werden zum EU-Thema
Einen erfreulichen Durchbruch im Hinblick auf die Bedeutung der die Sudetendeutschen diskriminierenden Bene-Dekrete brachte der Beschluß des EU-Parlamentes, ein Rechtsgutachten über diese Dekrete einzuholen.
Damit ist ein Damm, nämlich die Behandlung der Problematik der völker- und menschenrechtswidrigen Dekrete lediglich auf bilateraler Ebene vorzunehmen, endlich gebrochen.
Der völkerrechtlichen Dimension entsprechend, wird dieses Thema nunmehr offiziell zum EU-Anliegen erhoben.
Wer die Stellungnahmen der tschechischen Politiker und Diplomaten in letzter Zeit verfolgt hat, den kann es nicht überraschen, wenn von tschechischer Seite unmittelbar nach Bekanntwerden des EU-Beschlusses gefordert wird, daß sich unter den noch zu nominierenden Rechtsgutachtern kein Deutscher oder Österreicher befinden soll.
Bei solchem Rechtsverständnis und Mißtrauen gegen das EU-Parlament drängt sich die Frage auf, ob im Beitrittsfalle Tschechiens zur EU eine derartige Mentalität eine Bereicherung unserer Wertegemeinschaft bedeuten kann.
Wir Sudetendeutsche wollen den Tschechen nicht absprechen Rechtsexperten ihres Vertrauens in das Rechtsgremium zu entsenden, man muß aber verstehen, daß auch wir einen gleichen Anspruch geltend machen.