Nr.: 2002009 |
Aussendung vom 28.02.2002: |
Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs
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Pressedienst der Altösterreicher (PAÖ)
Wien, am 28.02.2002
Abschaffung der AVNOJ-Gesetze ist kein Thema
Wien und Laibach setzen weiterhin auf bilateralen Dialog
Die österreichische Außenministerin Betina Ferrero-Waldner erklärte am Donnerstag, dem 28.02.2002 anläßlich der zweiten österreichisch-slowenischen Expertenrunde im Beisein ihres slowenischen Amtskollegen Dimitrin Rupel, daß die historisch bedingten Problemfelder bis zu dem für 2004 geplanten EU-Beitritt Sloweniens auf Basis bilateraler Verhandlungen gelöst sein werden. Ferrero-Waldner zeigte sich über die Fortschritte beim slowenischen Denationalisierungsprogramm zufrieden und erklärte, daß von den 1.617 österreichischen Anträgen auf Entschädigung bereits 720 Fälle abgeschlossen wurden, davon 660 zur Gänze und 39 zum Teil. Daß aber sehr viele Heimatvertriebene mit oftmals rassistisch motivierten Begründungen wie z.B. "Deutsche Volkszugehörigkeit", "Mitglied beim deutschen Kulturbund" oder "Illoyales Verhalten gegenüber dem Staat" aus dem slowenischen Rückgabeprogramm ausgeschlossen wurden und bis heute ihr Vermögen nicht zurückerhalten haben, erwähnte die österreichische Außenministerin freilich nicht. Ebensowenig kam die Frau Außenminister auf die sogenannte Beweislastumkehr zu sprechen, die bedeutet, daß der deutsche Heimatvertriebene gegenüber dem Gericht seine Unschuld beweisen muß. In einem jeden modernen Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung solange, bis der Staat dem Betroffenen seine Schuld beweisen kann.
Der slowenische Außenminister Rupel meinte zum slowenischen Vermögensrückgabeprogramm, daß seine Regierung die noch anstehenden Fälle rasch erledigen möchte. Slowenien hatte bereits vor zwei Jahren einen Rüffel von der EU-Kommission einstecken müssen, weil sich die slowenische Regierung bei der Vermögensrückgabe zu zögerlich verhält. Rupel erklärte zur Arbeit der bilateralen Historikerkommission, daß die Politik auf beiden Seiten die Resultate der Kommission selbstverständlich zur Kenntnis nehmen wird, auch wenn es für manche "schmerzhaft" sein könnte.
Zur geforderten Aufhebung der AVNOJ-Gesetze, die für die entschädigungslose Enteignung und politische Entrechtung der deutschen Bevölkerung im ehemaligen Jugoslawien verantwortlich waren, schwiegen die beiden Außenminister. Ferrero-Waldner verwies zwar auf entsprechende parlamentarische Resolutionen, vermied es aber, das von den Vertriebenenverbänden geforderte VETO gegen einen EU-Beitritt bei einer Nicht-Aufhebung dieser menschen- und völkerrechtswidrigen Gesetze anzusprechen. Einig waren sich die beiden Außenminister auch darüber, daß man die AVNOJ-Gesetze nicht mit den Benesch-Dekreten vergleichen kann. Warum aber nicht? Wo liegt für die ehemals Betroffenen, denen das gesamte Vermögen auf Basis der Benesch-Dekrete oder AVNOJ-Gesetze geraubt wurde, der Unterschied? Auch stimmen die Benesch-Dekrete ebensowenig mit den EU-Werten überein, wie es die AVNOJ-Gesetze auf der anderen Seite tun.