Nr.: 2002007

Aussendung vom 26.02.2002:

Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs

Bundesverband

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Karpatendeutsche Landsmannschaft in Österreich Verband der Banater Schwaben in Österreich

 

Pressedienst der Altösterreicher (PAÖ)

Wien, am 26.02.2002

Weg mit den AVNOJ-Gesezten, sonst VETO

Heimatvertriebenen legen in Graz ihre Forderungen auf den Tisch

P2260043.jpg (200253 Byte)     Am Dienstag, den 26. Februar 2002 veranstaltete der Verband der volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) gemeinsam mit der Landsmannschaft der Deutsch-Untersteirer und der Landsmannschaft der Gottscheer eine Pressekonferenz in Graz. Am 28. Februar 2002 finden nämlich in Wien die österreichisch –slowenischen Expertengespräche statt, die im Vorfeld an Diplomatischen Akademie von den beiden Außenministern eröffnet werden.

"Wir sind für bilaterale Verhandlungen, fordern aber die österreichische Bundesregierung auf, ein Veto gegenüber einem EU-Beitritt Sloweniens einzulegen, sollten die menschen- und völkerrechtswidrigen AVNOJ-Bestimmungen nicht vor einem Beitritt aufgehoben werden", erklärte der Bundesvorsitzende des VLÖ, Dipl.-Ing. Rudolf Reimann, vor der Presse. Die vertriebene deutsche Bevölkerung im ehemaligen Jugoslawien wurde auf Grundlage der AVNOJ-Bestimmungen 1944/45 entschädigungslos enteignet und politisch entrechtet.

Der Obmann der Landsmannschaft der Deutsch-Untersteirer, Dipl.-Ing. Rudolf Frisch, erklärte, daß die vertriebenen Deutsch-Untersteirer auch heute noch bei Restitutionen arg benachteiligt werden. Frisch legte dazu eine Liste von negativen Bescheiden vor, die mit den Argumenten "Deutsche Volkszugehörigkeit", "Fehlende Staatsbürgerschaft" oder "Mitgliedschaft beim Deutschen Kulturbund" jeden Anspruch auf Restitution für die Heimatvertriebenen ablehnen. In einer eigenen Resolution forderte Frisch zu den AVNOJ-Gesetzen, daß Slowenien "ohne deren Ungültigkeitserklärung nicht in die Europäische Union aufgenommen" werden darf. In der Resolution wird die Vertreibung der Deutsch-Untersteirer auch als Völkermord bezeichnet.

Der Vertreter der Gottscheer Landsmannschaft, Mag. Wassertheurer Peter, unterstrich die Forderung nach einem Veto bei Nicht-Aufhebung der AVNOJ-Bestimmungen und erklärte, daß die deutsche Minderheit in Slowenien weiterhin diskriminiert wird. Wassertheurer verlangte eine verfassungsmäßige Anerkennung der deutschen Minderheit. Das jüngste Kulturabkommen Österreichs mit Slowenien sei kein Garant und keine rechtliche Basis für einen effektiven Minderheitenschutz.

Zur Frage der Restitution meinte Reimann, daß "man kein neues Unrecht schaffen möchte. Restitution bedeutet nicht, daß die Slowenen heute aus ihren Häuser vertrieben werden. Dort, wo eine Rückgabe nicht möglich ist, muß aber eine Entschädigung bezahlt werden." Nach Reimann muß auch für die Vertriebenen in Slowenien derselbe Zugang zum Recht auf Restitution, wie er auch für die Slowenen gilt, möglich sein.

 

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