Nr.: 2002002

Aussendung vom 22.01.2002:

Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs

Bundesverband

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Mitglieder:

Sudetendeutsche Landsmannschaft in Österreich Landsmannschaft der Buchenlanddeutschen in Österreich

Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft DAG Landsmannschaft der Deutsch-Untersteirer in Österreich

Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen Österreichischer Heimatbund Beskidenland

Karpatendeutsche Landsmannschaft in Österreich Verband der Banater Schwaben in Österreich

 

Pressedienst der Altösterreicher (PAÖ)

 

Österreichische Industriellenvereinigung für Benesch-Dekrete

Generalsekretär Lorenz Fritz droht mit Bruch der Koalition

 

Wien, am 22.01.2002

 

Scharfe Kritik gegen das überparteiliche Temelin –Volksbegehren kam gestern von der österreichischen Industriellenvereinigung. Der Generalsekretär der Industriellenvereinigung Lorenz Fritz meinte am Montag in einer Erklärung, daß die FPÖ bei ihrer Forderung nach einer Aufhebung der Benesch-Dekrete ihre Regierungsfähigkeit in Frage stelle und man in einem solchen Fall "diese Koalition beenden" muß.

Der Verband der volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) macht die österreichische Industriellenvereinigung darauf aufmerksam, daß die Thematik der Benesch-Dekrete ganz sicher nicht in die Kompetenz eines Herrn Lorenz Fritz fällt. Der VLÖ weist an dieser Stelle auf die beiden Gesprächsrunden hin, die im letzten Jahr zwischen Wien und Prag stattgefunden hatten, wobei der tschechische Außenminister Jan Kavan auf die Notwendigkeit einer raschen Lösung bestehender Konfliktfelder hingewiesen hat. Derzeit verhandeln die beiden Außenministerien über Möglichkeiten einer gemeinsamen Erklärung zu den Benesch-Dekreten.

Der VLÖ kann nicht akzeptieren, daß sich die österreichische Industriellenvereinigung mit völlig unqualifizierten Äußerungen und Drohungen in eine Diskussion einmischt, für die sie nicht zuständig ist.

Der VLÖ fordert den Präsidenten der österreichischen Industriellenvereinigung auf, Generalsekretär Lorenz Fritz zur Zurückhaltung zu mahnen.

 

 

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