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Aussendung vom 28.09.2001: |
Pressedienst der Altösterreicher (PAÖ)
Kroatien verurteilt Verbrechen an Donauschwaben
Wien, am 28.09.2001
Aufhorchen ließ unlängst eine internationale Pressemeldung, nach der Kroatien gegen ehemalige Kriegsverbrecher aus den Reihen der Titio-Partisanen und des Ustascha-Regimes vorgehen werde. Die kroatische Nachrichtenagentur Hina meinte unter Berufung auf verlässliche Regierungsquellen, daß damit auch Verbrechen gemeint sind, die von den kommunistischen Titio-Partisanen nach 1945 gegen Kriegsgefangene und Zivilpersonen begangen worden sind. Kroatien greift damit tief in den Strom der eigenen Vergangenheit, die von 200.000 ermordeten Serben unter dem kroatischen Ustascha Regime aber ebenso von hunderttausenden Opfer zu erzählen weiß, die Titos Schergen zum Opfer gefallen sind.
Von den ab Herbst 1944 von den Tito-Partisanen durchgeführten ethnischen Säuberungen ist auch zum ganz großen Teil die ehemalige deutsche Bevölkerung Jugoslawiens, nämlich die Donauschwaben, die Gottscheer und die Deutsch-Untersteirer, betroffen gewesen. Kroatien möchte auch diese Verbrechen aufgreifen und die Verantwortlichen endlich zur Rechenschaft ziehen.
Der Vorsitzende der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft in Wien (DAG), Dipl.-Ing. Rudolf Reimann meint dazu: "Von den über 500.000 Donauschwaben, die nach dem Friedensvertrag von Trianon 1919 dem damaligen Jugoslawien zugesprochen worden waren, sind bis zum Kriegsende mehr als die Hälfte vor der Roten Armee geflüchtet. Knapp 200.000 Donauschwaben sind in ihrer Heimat geblieben, wobei aber ein Drittel, also mindestens 65.000 den Terror der Tito-Partisanen nicht überlebt hat."
Kroatien würde damit, so Reimann weiter, "alle jugoslawischen Nachfolgestaaten, insbesondere dem EU-Aufnahmekandidaten Slowenien ein Beispiel einer Vergangenheitsbewältigung vor Augen führen, wie sie von der DAG im Namen der Gerechtigkeit gefordert wird."
Slowenien jedenfalls hat bisher keinerlei Schritte unternommen, um sich für die eigenen Verbrechen, die nach 1945 auf Grundlage der AVNOJ-Gesetze an Minderheiten verübt worden sind, zu entschuldigen. Die EU hat von Laibach eine Aufhebung dieser Pogromgesetze oder gar Entschädigungszahlungen als Bedingung für eine EU-Aufnahme nicht gefordert.
