Gesendet als E-MAIL

Aussendung vom 12.12.2001:

Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs

Bundesverband

Haus der Heimat: Steingasse 25, A-1030 Wien

Telefon: 01 / 718 59 05, 710 91 50 - Fax: 01 / 718 59 06

www.vloe.at vloe@chello.at

Mitglieder:

Sudetendeutsche Landsmannschaft in Österreich Landsmannschaft der Buchenlanddeutschen in Österreich

Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft DAG Landsmannschaft der Deutsch-Untersteirer in Österreich

Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen Österreichischer Heimatbund Beskidenland

Karpatendeutsche Landsmannschaft in Österreich Verband der Banater Schwaben in Österreich

Pressedienst der Altösterreicher (PAÖ)

 

Auch volksdeutsche Zivilinternierte im neuen

Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (KGEG) berücksichtigt

Die vorgesehene Novelle des KGEG berücksichtigt auch jene zivilinternierten Personen, die außerhalb Österreichs festgenommen worden waren. Wie dem Verband der volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) aus dem Sozialministerium versichert wurde, fallen jetzt auch alle ehemals Volksdeutschen in das KGEG, die als Zivilpersonen nach dem Beginn des Zweiten Weltkriegs Zwangsarbeit in einem mittelost- oder osteuropäischen Land (dazu zählen die ehemalige Sowjetunion, die ehemalige Tschechoslowakei, das ehemalige Jugoslawien, Ungarn, Polen und Rumänien) leisten mußten. Das bisherige KGEG hatte nämlich nur solche Zivilpersonen berücksichtigt gehabt, die auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich gefangen genommen und zur Zwangsarbeit verschleppt worden waren. Diese Bestimmung fällt im neuen KGEG weg! Der Antragsteller muß zum Zeitpunkt der Antragstellung die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Ein Anspruch besteht auch dann, wenn der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat.

Das novellierte Gesetz soll mit 1. Jänner 2002 in Kraft treten und sieht eine rückwirkende Leistungsgewährung ab diesem Zeitpunkt für jene Personen vor, die bis zum 31. Dezember 2002 einen Antrag stellen. Sozialminister Herbert Haupt ersucht daher alle Entschädigungsberechtigten, ihre Anträge noch in diesem Jahr zu stellen.

Das neue KGEG sieht eine Entschädigung auch für die noch lebenden Kriegsgefangenen der Westalliierten vor. Die Entschädigung bewegt sich je nach Dauer der Gefangenschaft zwischen 200 bis 500 Schilling monatlich.

Die Anträge sind formlos beim nächsten Bundessozialamt (Pensionsversicherungsanstalt) einzubringen!

 

Zurück, hier klicken !