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Aussendung vom 05.12.2001: |
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Pressedienst der Altösterreicher (PAÖ)
Wien, am 5. 12. 2001
Slowakei nicht EU-reif
Justizminister für Beibehaltung der Benes-Dekrete
Dr. Jan Carnogursky, Justizminister der Slowakischen Republik, hielt am 4. Dezember 2001 im Rahmen der Zukunftsakademie für Niederösterreich und des Österreichischen Ost- und Südosteuropa-Instituts im NÖ-Landhaus in St. Pölten einen Vortrag zum Thema " Die Slowakei im ersten Jahrzehnt ihrer Eigenstaatlichkeit".
Der 1944 in Preßburg geborene Jurist war zwischen August und November 1989 wegen oppositioneller Tätigkeit gegen das KP-Regime verhaftet worden. Carnogursky wurde nach der Wende 1990 stellvertretender Premierminister in der föderalen Regierung der Tschechoslowakei und gründete die christlich-demokratische Bewegung, deren Vorsitzender er wurde. Von April 1991 bis Juni 1992 war er Premierminister der slowakischen Regierung, der er seit Oktober 1998 als Justizminister angehört.
Von mehreren Diskussionteilnehmern wurde Carnogursky auf die menschenrechtswidrigen, rassistischen Benes-Dekrete angesprochen, insbesonders auch auf das Straffreistellungsgesetz vom 8. Mai 1946 ("Amnestiegesetz" Nr. 115/46) über die Rechtmäßigkeit von kriminellen Handlungen an Deutschen und Magyaren, die ansonsten nach geltendem Recht strafbar gewesen wären.
Das Amnestiegesetz stellt neben bestimmten, ebenfalls noch in Kraft befindlichen Benes-Dekreten, die für die Enteignung und Entrechtung der deutschen und magyarischen Volksgruppe verantwortlich waren, das größte Hindernis zur Vergangenheitsbereinigung und damit für einen positiven Weg in die EU dar.
Carnogorsky beharrte anderseits aber auf der tschechischen Rechtsansicht, nach der die betreffenden Präsidialdekrete nicht aufgehoben werden müßten!
"Diese Uneinsichtigkeit von einem christlichen Politiker, der auch Jurist ist, sei unerhört," betont der stellv. Bundesobmann des VLÖ, Gerhard Zeihsel und erinnerte an die Äußerung der stellv. Ministerpräsidentin der Slowakei vor wenigen Tagen in Wien, wonach die Benes-Dekrete in ihrem Land noch immer gültig seien.
"Mit dieser Einstellung werden die Kopenhagener Kriterien zur Aufnahme in die EU nicht erfüllt werden können", meint Zeihsel abschließend.