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Aussendung vom 29.08.2000: |
PRESSEDIENST DER ALTÖSTERREICHER (PAÖ)
VLÖ: Rechtsposition unverändert
Utl.: Medien vernachlässigen Wesentliches
Wien, 29. August 2000
Aufgrund oft mangelhafter Medienmeldungen in letzter Zeit bekräftigt der Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) seinen Standpunkt zur noch immer ungelösten Problematik von einzelnen Bene-Dekreten und den AVNOJ-Bestimmungen.
Diese den Menschenrechten widersprechenden rassistischen Gesetzesbestände bilden die Grundlage für die Vertreibung und entschädigungslose Enteignung von Altösterreichern deutscher Muttersprache und Magyaren. Sie sind noch immer Bestandteil der bestehenden Rechtsordnungen in der Tschechischen Republik, der Slowakei und Sloweniens. Daher verlangen die davon Betroffenen und ihre Nachkommen vehement deren Aufhebung. Dies wurde in den Medien allerdings kaum erwähnt, dafür aber politisiert.
Daher erklärt der Bundesobmann der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Österreich (SLÖ) und stellvertretender Bundesvorsitzender des VLÖ Karsten Eder gegenüber dem PAÖ: "Diese (Un)Rechtsnormen in den Vertreiberstaaten bzw. deren Nachfolgern sind mit dem vom Europäischen Rat am 21. 22. Juli 1993 in Kopenhagen beschlossenen Beitrittsvoraussetzungen unvereinbar. Die EU ist auch eine Wertegemeinschaft.
Dies muß allen Beitrittswerbern aber schon jetzt gesagt werden, es zu verschweigen wäre nicht ehrlich.
Wir sind für eine EU-Erweiterung, aber nur unter Berücksichtigung aller Beitrittskriterien, sonst müßte die EU diese ändern oder brechen. Die Folgen wären fatal."