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Aussendung vom 18.04.2000:

Wien,am 18.04.2000

 

Ein Jahr danach

Am 15. April 1999 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung, in der die Tschechische Republik aufgefordert wird, "fortbestehende Gesetze und Dekrete aus den Jahren 1945 und 1946 aufzuheben, soweit sie sich auf die Vertreibung von einzelnen Volksgruppen in der ehemaligen Tschechoslowakei beziehen." Schon wenige Wochen später erließ der österreichische Nationalrat am 15. Mai 1999 in Anlehnung an das Europäische Parlament eine Entschließung, die auch die Aufhebung der AVNOJ-Gesetze verlangte: "Die Bundesregierung wird ersucht, weiterhin im Verbund mit den anderen Mitgliedstaaten und den Institutionen der Europäischen Union auf die Aufhebung von fortbestehenden Gesetzen und Dekreten aus den Jahren 1945 und 1946, die sich auf die Vertreibung von einzelnen Volksgruppen in der ehemaligen Tschechoslowakei und im ehemaligen Jugoslawien beziehen, hinzuwirken." Beide Entschließungen wurden vom Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) mit großer moralischer Genugtuung begrüßt. Der Bundesvorsitzende desVLÖ, Dipl.-Ing. Rudolf Reimann hat immer die Meinung vertreten, daß Gesetze und Dekrete, die für den Völkermord an der deutschsprachigen Bevölkerung Jugoslawiens und der Tschechoslowakei nach dem Zweiten Weltkrieg verantwortlich waren, den EU-Aufnahmekriterien von Kopenhagen widersprechen. Inzwischen ist schon wieder ein ganzen Jahr verstrichen, ohne daß von der Europäischen Union oder der österreichischen Bundesregierung konkrete Schritte zur Umsetzung der in beiden Entschließungen formulierten Forderungen unternommen worden sind. Der VLÖ fordert namens der altösterreichischen Heimatvertriebenen, daß "die Bundesregierung... im Verbund mit den anderen Mitgliedstaaten und den Institutionen der Europäischen Union" endlich zur Frage der Aufhebung der rassistischen Beneš-Dekrete und AVNOJ-Gesetze aktiv wird.

 

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