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Aussendung vom 12.05.2000: |
PRESSEDIENST DER ALTÖSTERREICHER (PAÖ)
Präsident Edvard Bene Vorbild für Präsident Robert Mugabe?
Utl.: Vor 55 Jahren wurde landwirtschaftliches Vermögen der Deutschen und Madjaren in der CSR konfiziert
Wien, 12. Mai 2000 Seit Feber halten Anhänger des Präsidenten von Zimbabwe, Robert Mugabe, rund tausend Farmen von Weißen in dem afrikanischen Staat besetzt. Mit den Landbesetzungen wird der Rassismus durch Mugabe geschürt. Die Parallelität mit dem Bene-Dekret Nr. 12 vom 21. Juni 1945 ist verblüffend, meint der Bundespressereferent des VLÖ, Gerhard Zeihsel.
Im Dekret "über die Konfiskation und beschleunigte Aufteilung des landwirtschaftlichen Vermögens der Deutschen, Madjaren, wie auch der Verräter und Feinde des tschechischen und des slowakischen Volkes heißt es einleitend:
Um dem Rufe der tschechischen und slowakischen Bauern und Landlosen nach einer konsequenten Verwirklichung einer neuen Bodenreform entgegenzukommen und geleitet vor allem von dem Streben, ein für allemal den tschechischen und slowakischen Boden aus den Händen der fremden deutschen und madjarischen Gutsbesitzer wie auch aus den Händen der Verräter der Republik zu nehmen und ihn in die Hände des tschechischen und slowakischen Bauerntums und der Landlosen zu geben, bestimme ich auf Vorschlag der Regierung:
§ 1 (1) Mit augenblicklicher Wirksamkeit und entschädigungslos wird für die Zwecke der Bodenreform das landwirtschaftliche Vermögen enteignet, das im Eigentum steht:
a) aller Personen deutscher und madjarischer Nationalität, ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit
§ 2 (1) Als Personen deutscher oder madjarischer Nationalität gelten Personen, die sich bei irgendeiner Volkszählung seit 1929 zur deutschen oder madjarischen Nationalität bekannten oder Mitglieder nationaler Gruppen, Formationen oder politischen Parteien wurden, die sich aus Personen deutscher oder madjarischer Nationalität zusammensetzten.
§ 4 Unter landwirtschaftlichem Vermögen (§ 1 Abs. 1) ist zu verstehen: der land- und forstwirtschaftlich genutzte Boden, zu ihm gehörende Gebäude und Einrichtungen, die der eigenen land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftsführung dienenden Betriebe, wie auch das bewegliche Zubehör (lebendes und totes Inventar) und alle Rechte, die mit dem Besitz des konfiszierten Vermögens und seiner Teile verbunden sind.
§ 7 (1) Von dem durch den Nationalen Bodenfond verwalteten landwirtschaftlichen Vermögen ist Boden an Personen slawischer Nationalität als Eigentum zuzuteilen:
a) an Deputanten und landwirtschaftliche Arbeiter im Ausmaße bis zu 8 ha Ackerland, oder bis zu 12 ha landwirtschaftlichen Boden entsprechend seiner Bonität,
b) an Kleinlandwirte in einem Ausmaße, das ihnen das bisher in ihrem Eigentum stehende Grundeigentum höchstens auf 8 ha Ackerland oder bis zu 12 ha landwirtschaftlichen Boden entsprechend seiner Bonität ergänzt,
c) an vielköpfige Landwirtsfamilien in einem Ausmaße, das ihnen das bisher in ihrem Eigentum stehende Grundvermögen höchstens bis zu 10 ha Ackerland oder bis zu 13 ha landwirtschaftlichem Boden entsprechend seiner Bonität ergänzt
(2) In Bezirken mit einer überwiegenden Bevölkerungsmehrheit deutscher Nationalität bleibt der Boden unter der Verwaltung des Nationalen Bodenfonds für die Erfordernisse der Innenkolonisation, wenn nicht genügend nach Abs. 1 Buchst. a) bis f) qualifizierte Bewerber tschechischer oder anderer slawischer Nationalität vorhanden sind.
§ 13 (2) Die Eintragung der Zuteilung in die Grundbücher besorgt der Nationale Bodenfond auf eigene Kosten.
(3) Die Vermögensübertragungen nach diesem Dekret sind von Gebühren und Abgaben befreit.
§ 14 Dieses Dekret tritt in den Ländern Böhmen und Mähren-Schlesien mit dem Tage der Verkündigung in Kraft; seine Durchführung obliegt den Ministern der Landwirtschaft, der Finanzen, der Justiz, des Inneren und für Ernährung.
Dr. Bene e.h. Fierlinger e.h. Nosek e.h. Dr. robár Dr. Stránsky e.h. Duri e.h. Majer e.h."
Viele Österreicher wunderten sich schon im Vorjahr, daß Präsident Slobodan Miloevic so unbeirrt an der ethnischen Säuberung im Kosovo vorging. Für Miloevic waren die einschlägigen Bene-Dekrete und AVNOJ-Bestimmungen Titos ein Muster für die Lösung der Volksgruppenprobleme.
Nunmehr hat Präsident Mugabe scheinbar Gefallen an den Bene-Dekreten und AVNOJ-Bestimmungen gefunden.
Das sollte den Verantwortlichen in der EU vor der Aufnahme der Tschechei, der Slowakei und Sloweniens zu denken geben, schloß Zeihsel.