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Aussendung vom 05.01.2000: |
An: Presse WIen
Erst unlängst wurde in einem Leserbrief der Presse behauptet, daß Kroatien die berüchtigten AVNOJ-Bestimmungen aufgehoben hat. Diese Aussage stimmt nicht, vielmehr hat der Kroatische Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis zum Entschädigungsgesetz vom 11.10.1996 den Gleichbehandlungsgrundsatz von der Kroatischen Regierung eingefordert, der auch die Heimatvertriebenen der ehemals deutschsprachigen Volksgruppe in Kroatien in die Entschädigungsdebatte mit einbeziehen muß. Der neuen Regierung Kroatiens würde es international recht gut zu Gesicht stehen, nicht nur das Erkenntnis des Kroatischen VGH vom 11.10.1996 einzulösen, sondern auch mit Blickrichtung EU-Beitritt die AVNOJ-Bestimmungen aufzuheben. Zu einem solchen Schritt hat sich der EU-Kandidat Slowenien bisher noch nicht hinreißen lassen. Kroatien jedenfalls könnte damit seine demokratische Reife und Gesinnung gegenüber der EU unter Beweis stellen.
VLÖ.
1030 WIEN