NATIONALRATSWAHLEN 2008
Fragen des VLÖ an die kandidierenden Parteien:
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Die SPÖ sieht die
Vertreibung der Sudetendeutschen, der Donauschwaben und anderer altösterreichischer
Volksgruppen nach 1945 als grobes Unrecht und schwere Menschenrechtsverletzung. Wir
betonen aber auch immer, dass diese Vorgänge im Zusammenhang mit den Verbrechen der
Nationalsozialisten in den jeweiligen Ländern in den historischen Kontext eingeordnet
werden müssen, ohne dass ein Verbrechen ein anderes jeweils rechtfertigen könnte. Die
SPÖ tritt für eine faire und vorurteilsfreie - sowie mit den betroffenen Staaten
gemeinsame - Aufarbeitung der Geschichte ein, wobei diese Aufarbeitung nicht neue Gräben
aufreißen soll sondern mit eine Voraussetzung für ein friedliches und konstruktives
Zusammenleben in der Gegenwart und Zukunft sein sollte. Im gegebenen Zusammenhang scheint die deutsch-tschechische Versöhnungserklärung durchaus von einem Geist getragen zu sein, der sehr positiv einzuschätzen ist. Österreich und Tschechien sind nunmehr beider Mitglieder der Europäischen Union und es sollen im Sinne dessen, was in der Vorbemerkung dargelegt wurde, alle Probleme in einem konstruktiven Dialog erörtert werden. Dabei steht außer Zweifel, dass gewisse Artikel der Benes-Dekrete ein grobes Unrecht gegenüber den Sudetendeutschen darstellen. Die Politik hat den Sudetendeutschen im Vorfeld des EU-Beitritts der Republik Tschechien immer wieder versichert, dass die Thematik der Benes-Dekrete nach einem tschechischen Beitritt auf Ebene der EU viel leichter gelöst werden könne. Nach dem Beitritt zur EU haben jedoch die Parlament in Prag und Preßburg zwei Erklärungen verabschiedet, in denen die Unantastbarkeit der Benes-Dekrete festgeschrieben wurde. Was wird Ihre Partei unternehmen, damit die Benes-Dekrete sowohl im österreichischen wie auch im europäischen Parlament behandelt werden? |
Zu den Fragen 1. und 2.: Als heimatbewusste Partei weiß die ÖVP um das Unrecht, welches den Sudetendeutschen durch bestimmte Dekrete des Präs. Bene zugefügt wurde und um das Leid, um das Schicksal, die Heimat zu verlieren dieses Unrecht ist und bleibt Unrecht und verjährt auch nicht. Deshalb ist es für ÖVP-Regierungspolitiker selbstverständlich, dieses Unrecht auch gegenüber den tschechischen Regierungskollegen anzusprechen. Es soll im Parlament eine Arbeitsgruppe aus Abgeordneten der Parlamente von Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Serbien, Rumänien, Deutschland und Österreich zur Aufarbeitung offener Fragen gebildet werden. Die ÖVP will in dieser Arbeitsgruppe offene Fragen der Vertreibung aufarbeiten und die Heimatvertriebenenverbände als beratendes Organ einbinden, damit
Diese Arbeitsgruppe für Vertriebene wollte unser Abg. Norbert Kapeller wie vielen von Ihnen bekannt schon in dieser Legislaturperiode verwirklichen, das Vorhaben ist aber am Regierungspartner SPÖ gescheitert. |
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Die FPÖ hat in der
vergangenen Legislaturperiode bereits mehrere Anträge in Sachen Abschaffung der Benes-Dekrete gestellt, desweiteren auch mehrere Anfragen. Wir werden diese Anträge auch in der kommenden Gesetzgebungsperiode wieder einbringen und versuchen, sie umzusetzen. |
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Eine Gesamt-Stellungnahme der "Grünen" auf unseren Fragenkatalog finden Sie am Ende dieser Seite ! |
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Die Benes-Dekrete stellen eine grobe Verletzung der moralischen und rechtlichen Standards der EU dar und wir werden uns wie bisher auf nationaler wie auch europäischer Ebene - auch in Verbindug mit Vertriebenensprechern der anderen Parlamentsparteien - für eine Aufhebung einsetzen. |
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Auch das innerstaatliche Recht in Österreich enthält im § 321 Strafgesetzbuch den Tatbestand des Völkermordes und für die im § 321 Abs. 1 dargelegten Tathandlungen gibt es keine Verjährung. Die ungelöste Frage ist, wie internationale Verbrechen, wie es etwa die Vertreibungen nach 1945 waren, wirksam geahndet werden könnten. Die Klärung einer möglichen Vorgehensweise der Vereinten Nationen oder des Ständigen Internationalen Gerichtshofes in Den Haag steht noch aus. |
Zu den Fragen 1. und 2.: Als heimatbewusste Partei weiß die ÖVP um das Unrecht, welches den Sudetendeutschen durch bestimmte Dekrete des Präs. Bene zugefügt wurde und um das Leid, um das Schicksal, die Heimat zu verlieren dieses Unrecht ist und bleibt Unrecht und verjährt auch nicht. Deshalb ist es für ÖVP-Regierungspolitiker selbstverständlich, dieses Unrecht auch gegenüber den tschechischen Regierungskollegen anzusprechen. Es soll im Parlament eine Arbeitsgruppe aus Abgeordneten der Parlamente von Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Serbien, Rumänien, Deutschland und Österreich zur Aufarbeitung offener Fragen gebildet werden. Die ÖVP will in dieser Arbeitsgruppe offene Fragen der Vertreibung aufarbeiten und die Heimatvertriebenenverbände als beratendes Organ einbinden, damit
Diese Arbeitsgruppe für Vertriebene wollte unser Abg. Norbert Kapeller wie vielen von Ihnen bekannt schon in dieser Legislaturperiode verwirklichen, das Vorhaben ist aber am Regierungspartner SPÖ gescheitert. |
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Selbstverständlich schließt sich die FPÖ der Argumentation der genannten Experten an. |
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siehe Antwort bei Frage 4 |
FRAGE 3: Die Verbrechen gegen die sudetendeutsche Zivilbevölkerung wurden auf Grundlage des Straffreistellungsgesetzes vom 8. Mai 1946 straffrei gestellt. Der VLÖ setzt sich gemeinsam mit der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Österreich (SLÖ) für die Aufhebung dieses Gesetzes ein. Wie beurteilt Ihre Partei dieses Gesetz und was wird Ihre Partei für eine Aufhebung unternehmen?
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siehe Antwort bei Frage 1 |
| Das Straffreistellungsgesetz vom 8. Mai 1946 besagt, dass strafbare Handlungen, die zwischen dem 30.9.1938 und dem 28.10.1945 an (Sudeten-)Deutschen verübt wurden, dann nicht widerrechtlich waren, wenn sie dem Kampf um Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken gegolten haben. Dieses Gesetz hat in einer europäischen Rechts- und Wertegemeinschaft nichts verloren und muss aufgehoben werden. Der österreichische Nationalrat und auch das Europäische Parlament haben bereits eindeutige Beschlüsse in diesem Sinne gefasst. Gerade auch in den letzten Jahren haben sich daher insbesondere die ÖVP-Außenministerinnen Benita Ferrero-Waldner und Ursula Plassnik stets für eine Aufhebung dieser Beschlüsse eingesetzt. | |
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Auch wir beurteilen
die Gesetzlage hier als verfehlt und werden uns auch weiterhin für die Aufhebung
derselben einsetzen. |
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das Straffreistellungsgesetz vom 8. Mai 1946 stellt ebenfalls eine Verletzung europäischer Rechtsnormen und ist genauso aufzuheben wie die Benes-Dekrete. |
FRAGE 4: Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass die Verbrechen an den deutschen altösterreichischen Volksgruppen strafrechtlich verfolgt werden?
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siehe Antwort bei Frage 2 |
| Selbstverständlich sollten Verbrechen, die nicht verjährt sind, auch strafrechtlich verfolgt werden. Gleichzeitig müssen aber Lösungen für die Zukunft im Sinne einer echten Versöhnung gefunden werden. Dazu sind die Landsmannschaften ja schon seit vielen Jahren bereit. Als erster Schritt auf diesem Weg ist daher die Arbeit der bereits genannten Parlamentarier-Arbeitsgruppe vorgesehen. | |
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Auch hier ist zu sagen, daß wir uns immer für die restlose Aufklärung und in weiterer Folge auch strafrechtlichen Verfolgung besagter Verbrechen eingesetzt haben und natürlich auch weiterhin einsetzen werden. |
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"Was Recht ist, muss auch Recht bleiben!" Wo die Täter zweifelsfrei feststehen und die gesetzlichen Möglichkeiten gegeben sind, wird an der strafrechtlichen Beurteilung solcher Verbrechen kein Weg vorbeiführen. Grundsätzlich müssen wir aber auch an einer Verständigung der Völker arbeiten und Brücken für die Zukunft bauen, dazu ist aber auch der Gestaltungswille aller Beteiligten notwendig. |
FRAGE 5: Die Republik Österreich und die Republik Kroatien haben ein bilaterales Abkommen zur Klärung vermögensrechtlicher Fragen paraphiert, nachdem der kroatische Verfassungsgerichtshof 1996 den Ausschluss von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft vom kroatischen Restitutionsprogramm als verfassungswidrig beurteilt hatte. Von diesem Ausschluss waren auch die Donauschwaben, die bis nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Staatsgebiet Kroatiens lebten, betroffen. Kroatien hat seit zwei Jahren eine Novelle des Restitutionsgesetzes angekündigt, ohne dass eine solche bisher vom kroatischen Gesetzgeber verabschiedet wurde. Wird sich Ihre Partei im Vorfeld des kroatischen EU Beitritts dafür einsetzten, dass die 1944 auf Grundlage der AVNOJ Bestimmungen enteigneten Donauschwaben im neuen Restitutionsgesetz der Republik Kroatien berücksichtigt werden?
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Aus Artikel 6 EU-Vertrag ist ableitbar, dass die Einhaltung menschenrechtlicher Standards unabdingbare Voraussetzung für den EU-Beitritt ist. Es ist insbesondere Aufgabe der EU-Kommission sowie des Europäischen Rates und des Europaparlaments, im Verfahren, das einer Neuaufnahme vorausgeht, streng darauf zu achten, dass diese Standards eingehalten werden. In dieser Phase des Beitrittsprozesses wird auch zu prüfen sein, welchen Stellenwert die von Ihnen angesprochenen Fragen im gegebenen Zusammenhang haben, wobei im Zweifel die menschenrechtsfreundlichere Auslegung Platz greifen sollte. Natürlich werden auch die zuständigen österreichischen Organe diese Fragen zu beurteilen haben. |
| Sollte die ÖVP nach den kommenden Wahlen den Bundeskanzler stellen, werden wir uns für die Ratifizierung dieses Abkommens einsetzen, ist doch auch die Initiative für die Verhandlungen mit Kroatien vom damaligen Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel ausgegangen. Tatsache ist aber, dass die kroatische Opposition, deren Stimmen im Parlament dazu erforderlich sind, die Ratifizierung bis heute leider verhindern konnte. | |
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Zunächst einmal sei festzustellen, daß die FPÖ den Beitritt Kroatien absolut begrüßt und auch forciert. Außerdem sei zu sagen, daß wir aber dennoch auch hier im Bereich der Restitutionsfragen dafür eintreten, daß wir dafür eintreten, daß die Donauschwaben im neuen Restitutionsgesetz der Republik Kroatien berücksichtigt werden. Ebenso gilt unser Einsatz dahingehend, daß das gegenständliche Abkommen auch in Kroatien paraphiert wird. |
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Wir werden uns selbstverständlich dafür einsetzen, dass es vor einem EU-Beitritt Kroatiens zur Verabschiedung des angekündigten Kroatischen Entschädigungsgesetzes durch das kroatische Parlament kommt, welches die Heimatvertriebenen und damit auch die Donauschwaben berücksichtigt. |
FRAGE 6: Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass das paraphierte bilaterale Abkommen im kroatischen Parlament ratifiziert wird?
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Ganz grundsätzlich ist es sicher wünschenswert, dass von Österreich paraphierte Abkommen letzlich auch unterzeichnet und ratifiziert werden sowie in Kraft treten. Natürlich ist es aber Sache des kroatischen Parlaments in seiner Souveränität zu entscheiden, ob es eine Ratifizierung vornimmt. |
| Sollte die ÖVP nach den kommenden Wahlen den Bundeskanzler stellen, werden wir uns für die Ratifizierung dieses Abkommens einsetzen, ist doch auch die Initiative für die Verhandlungen mit Kroatien vom damaligen Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel ausgegangen. Tatsache ist aber, dass die kroatische Opposition, deren Stimmen im Parlament dazu erforderlich sind, die Ratifizierung bis heute leider verhindern konnte. | |
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siehe Antwort zu Frage 5 |
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siehe Antwort zu Frage 5 |
FRAGE 7: Serbien hat bereits ein Gesetz zur Erfassung des 1945 durch die AVNOJ Beschlüsse enteigneten Vermögens erlassen und eine Erhebung durchgeführt. Bescheide dazu sind bereits ausgestellt worden. Wird Ihre Partei die Beitrittsverhandlungen mit Serbien zur EU nutzen, um die Restitutionsfrage bezüglich der enteigneten Donauschwaben einer Lösung zuzuführen?
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Für diese Frage gilt grundsätzlich die bei Frage 5 dargelegte Antwort, bei Kroatien, wie auch bei Serbien soll im Zuge der Beitrittsverhandlungen von Österreich die Restitutionsfrage in geeigneter Weise angesprochen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für Österreich der EU-Beitritt dieser beiden Staaten nach Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen eine positive Perspektive ist, insbesonders für die Entwicklung und Stabilisierung des Balkanraumes. |
| Da die Donauschwaben in Serbien ebenfalls auf der Rechtsgrundlage der AVNOJ-Bestimmungen entrechtet und vertrieben wurden, stellt sich dieselbe Frage wie in Kroatien. Natürlich wird die ÖVP die Vorfeldverhandlungen zu einem möglichen EU-Beitritt Serbiens nutzen, um diesen Themenkomplex anzusprechen und einer möglichen Lösung zuzuführen. Serbien hat mit dem Gesetz zur Vermögenserfassung schon einen wichtigen Schritt gesetzt. | |
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Ähnlich wie bei Kroatien sind wir als Freiheitlich auch der Meinung, daß Serbien eine europäische Perspektive haben muß, und wir uns auch hier im Sinne der vertriebenen Donauschwaben einsetzen werden. |
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Natürlich müssen auch die Donauschwaben in die Restituionsfrage in Serbien einbezogen werden und diese Frage wird auch bei den Verhandlungen der EU mit Serbien zur Sprache kommen. |
FRAGE 8: Die Republik Slowenien weigert sich weiterhin, die altösterreichische deutsche Minderheit im eigenen Land nach dem Vorbild der ungarischen und italienischen Minderheit als autochthone Volksgruppe anzuerkennen. Die Vereine der deutschen Minderheit erhalten dadurch keine finanziellen Basisförderungen vom slowenischen Staat. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzten, dass im bilateralen Dialog mit der slowenischen Regierung die deutsche altösterreichische Minderheit endlich als autochthone Volksgruppe anerkannt wird?
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In den bilateralen Beziehungen zwischen Österreich und Slowenien spielt die Situation der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien eine Rolle. Die Fortschritte für die deutsche Minderheit in Slowenien sind nicht dergestalt, dass man damit zufrieden sein könnte und es sollten von österreichische Seite Anstrengungen unternommen werden, im Geiste eines friedlichen nachbarschaftlichen Dialoges Verbesserungen herbeizuführen. |
| Die Deutsch-Untersteirer und die Gottscheer siedeln seit dem Mittelalter in ihren Siedlungsräumen, die heute zu Slowenien gehören und aus denen sie im vorigen Jahrhundert vertrieben wurden. Die sogenannten Heimatverbliebenen bilden heute die österreichische Minderheit in Slowenien und sind zahlenmäßig beinahe so stark wie die Minderheiten der Italiener oder Ungarn. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Slowenien, die Anerkennung als autochthone Minderheit versagt. Leider hat aber auch die SPÖ-Kulturministerin Schmied in das Arbeitsprogramm des bilateralen Kulturabkommens keine Projekte zur Unterstützung der österreichischen Minderheit aufgenommen, obwohl ÖVP-Abgeordneter Norbert Kapeller das ausdrücklich verlangt hat. | |
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Die FPÖ hat sich auch hier - wie Sie vermutlich wissen - immer für die Rechte der altösterreichischen Minderheiten in der Republik Slowenien eingesetzt, da auch uns deren Lage bekannt ist. Dies geschah in der Vergangenheit mit diversen Anträgen, Anfragen etc. und wird auch in Zukunft so geschehen. |
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Wir werden im Dialog mit der Republik Slowenien weiterhin die Anerkennung der deutschen Minderheit in Slowenien als autochthone Volksgruppe und auch das damit in Verbindung stehende Recht auf staatliche Förderung einfordern. |
FRAGE 9: Die Republik Österreich plant die Errichtung eines Hauses der Geschichte. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass auch die Geschichte der Heimatvertriebenen und deren Integration in Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg in einem solchen Haus der Geschichte dokumentiert wird?
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Ein Haus der Geschichte soll die Geschichte Österreichs in ihrer Gesamtheit darstellen, mit allen Brüchen und auch Katastrophen. Die Geschichte der Heimatvertriebenen und deren Integration in Österreich sollte in diesem Haus dokumentiert sein. |
| Eine Bundesregierung unter Führung der ÖVP wird sich dafür
einsetzen, dass die gesamte Geschichte der deutschsprachigen Altösterreicher, deren
Pionierleistungen und im besonderen die Geschichte der Heimatvertriebenen und deren
Schicksal in einem Haus der Geschichte Eingang findet.
Diese Geschichte ist ein Teil der österreichischen Geschichte und muss endlich auch als solche für die Öffentlichkeit dokumentiert werden. Das heutige Österreich, das österreichische Wirtschaftswunder der Nachkriegsjahre, das alles ist ohne die Tatkraft und Integrationskraft der Heimatvertriebenen undenkbar. Es gibt unzählige Beispiele erfolgreicher Unternehmungen, die von Heimatvertriebenen gegründet und aufgebaut wurden. Damit dieses Kapitel der Geschichte nicht durch den größer werdenden zeitlichen Abstand in Vergessenheit geraten kann, habe ich auch die Initiative unseres Abg. Norbert Kapeller sehr unterstützt. Sein Buch "Gedenkreise im Gedenkjahr" wird nun allen Landtagsabgeordneten, Bundesräten, Nationalräten, Europa-Abgeordneten und allen Regierungsmitgliedern auf Länder- und Bundesebene übergeben. Leider hat sich die Drucklegung verzögert, weil SPÖ-Nationalratspräsidentin Prammer ihre ursprüngliche Unterstützungszusage im letzten Moment zurückgezogen hat. |
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Auch in dieser Sache
haben die Heimatvertriebene die volle Unterstützung der FPÖ - die auch hier schon
initiativ war. |
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Da das "Haus der Geschichte" den Schwerpunkt auf die Geschichte Österreichs im 20. Jahrhundert legt und das Schicksal der Heimatvertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg Teil unserer österreichischen Geschichte ist, muss sich dieses Kapitel im Projekt "Haus der Geschichte" widerspiegeln. |
FRAGE 10: In Wien gibt es zahlreiche öffentliche Gedenkstätten, die an die verschiedensten Opfergemeinschaften erinnern. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass auch die Heimatvertriebenen ein würdiges Denkmal in Wien erhalten, das an das Leiden der Sudetendeutschen, Donauschwaben, Deutsch-Untersteirer oder Siebenbürger Sachsen nach dem Zweiten Weltkrieg und ihre Leistungen für die Republik Österreich erinnert?
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Mahnmäler und Denkmäler sollten im Geist der Versöhnung errichtet werden und nicht neue Gräben aufreißen. An die auch schmerzvolle Vergangenheit soll erinnert werden, ohne die Gegenwart und die Zukunft einseitig zu belasten. Vor diesem Hintergrund ist ein würdiges Denkmal, das auch an die Heimatvertriebenen, ihr Leid und die Leistungen für den Wiederaufbau unserer Republik erinnert, durchaus unterstützenswert. |
| Die Idee einer solchen Gedenkstätte die aktives Erinnern und Aufarbeiten, Versöhnung und Verzeihen, ermöglichen soll - ist ein wichtiger Vorschlag, der öffentlich und auf breiter Basis diskutiert werden sollte und dem die ÖVP positiv gegenüber steht. | |
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Auch in dieser Sache
haben die Heimatvertriebene die volle Unterstützung der FPÖ - die auch hier schon
initiativ war. |
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Wie viele andere, waren die Heimatvertriebenen Opfer einer bewegten und leidvollen Zeit. Es stünde der Stadt Wien gut an, den vielen Opfern ein würdiges Andenken zu bewahren und damit auch die Leistungen von vielen Vertriebenen hervorzuheben, die in Österreich eine neue Heimat gefunden haben. |
Hier die Gesamt-Stellungnahme der "Grünen" ohne konkreten Bezug zu einer Frage:
Die Verbrechen des
Nationalsozialismus sind ein Kapitel der österreichischen Geschichte, das bis heute
leider nicht vollständig aufgearbeitet und außer Streit gestellt werden konnte. Die
Republik Österreich, die ebenfalls internationale Vereinbarungen in diesem Zusammenhang
noch nicht umgesetzt hat, tut sich somit sehr schwer, die ungenügende Aufarbeitung der
Reaktionen auf die Verbrechen des Nationalsozialismus in anderen Ländern zu verurteilen.
In vielen Ländern, die bis 1945 in unglaublichem Ausmaß unter der Besatzung Nazi-Deutschlands gelitten haben, sind heute zivilgesellschaftliche Initiativen mit der Aufarbeitung der eigenen Geschichte von der Kollaboration mit dem Nationalsozialismus bis zur Vertreibung nach 1945 beschäftigt. Die Grünen unterstützen diese Initiativen und hoffen auf einen wissenschaftlichen wie menschlichen Diskurs, der uns die Nachfahren der Tätergesellschaft und die Nachfahren der Opfergesellschaften näher zusammenführen wird.
Selbstverständlich ist jedes individuelle Leid anzuerkennen. Wir, die Grünen, lehnen es jedoch ab, dieses persönliche und unstrittig oftmals große individuelle Leid, das Menschen mit der zwangsweisen und oft auch gewaltsamen Vertreibung erlitten haben, als revanchistisches Argument zu missbrauchen. Wir können keinen Sinn darin sehen, Tote und Vertriebene gegeneinander aufzurechnen. Wir können keinen Sinn darin erkennen, das Leid des einzelnen Menschen, der als Kind nach 1945 aus Osteuropa vertrieben wurde, als politisches Mittel der Agitation gegen europäische Nachbarländer, mit denen wir heute glücklicherweise in Frieden und in Kooperation zusammenleben, zu missbrauchen und zu entwerten.
Und können wir auch keinen Sinn darin erkennen, gerade rechten und rechtsextremen, nationalistische Gruppen in diesen Ländern Munition für ihre chauvinistischen Parolen zu liefern. Ideologische Munition, die sich gegen jene zivilgesellschaftlichen Initiativen richtet, die um Aufarbeitung der Geschichte bemüht sind.
Ein Zeitgeschichte-Museum, egal ob es nun "Haus der Geschichte der Republik Österreich" oder sonstwie heißt, dient lediglich der in moderne Architektur gegossenen Hegemonialisierung einer ganz bestimmten Geschichtserzählung. Eine solche Anschauung ist völlig veraltet. Unter dem Titel "Mobile der Geschichte" legen die Grünen daher ihren Schwerpunkt auf Fragmentierung, Multiperspektivität und Interdisziplinarität. Wir fördern modulartig aufgebaute didaktische Konzepte, in denen jeweils ein sehr eng und spezifisch umrissenes Thema aus der Geschichte des 20. Jahrhunderts aus unterschiedlichsten künstlerischen, historischen, soziologischen, politischen oder kunsthistorischen Perspektiven beleuchtet wird. Das ist flexibler, moderner, sinnvoller und letztlich auch billiger als megalomanische Repräsentations- und Ausstellungsarchitektur. Ganz abgesehen davon entstünde mit dem Haus der Geschichte de facto ein weiteres Bundesmuseum, ein Ressourcen verschlingendes Repräsentationsobjekt, das in Zeiten stagnierender Kulturbudgets mit Sicherheit negative Auswirkungen auf die Finanzsituation der anderen Bundesmuseen hätte.