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Verband der deutschen altösterreichischen Landsmannschaften
in Österreich (VLÖ)

Die Geschichte des VLÖ

Die Parlamentsklubs der ÖVP, SPÖ und FPÖ ernannten in der Folge weitere Vertriebenensprecher, zu denen der VLÖ ebenfalls ein gutes und enges Verhältnis aufbauen konnte. Die Jahre 1998 und 1999 bildeten eine Zeit, in der ein europaweites Bewusstsein herrschte, die Benes-Dekrete und AVNOJ-Beschlüsse müssten aufgehoben werden, bevor Tschechien, die Slowakei und Slowenien der EU beitreten würden. Es gab eine Reihe von öffentlich wirksamen parlamentarischen Entschließungen, aus denen jene des US-Repräsentantenhauses vom 13. Oktober 1998, des Europaparlaments vom 15. April 1999 und des Österreichischen Nationalrates vom 19. Mai 1999 herausragen.


Die Leitung des VLÖ und die Leitungen der einzelnen Landsmannschaften verfolgen das Anliegen der materiellen Entschädigung für die Vermögensverluste weiter – sie sehen sich ja nicht autorisiert, im Namen der Heimatvertriebenen, die sie vertreten, eine Verzichtserklärung abzugeben.


Ein ernüchternder Blick auf die erweiterte Europäische Union


Im Blick auf die europäische Ebene muss leider festgestellt werden, dass mit der Unterzeichnung der Tschechisch-Deutschen Erklärung vom 22. Jänner 1997, die als eine Art Vorstufe zur Versöhnung dienen sollte, bei den Tschechen eine kontraproduktive Wirkung erzielt wurde, die fatale Folgen nach sich zog. Die Tschechen fühlten sich seither „verpflichtet“, in ihrem irrigen Standpunkt zu verharren, den Völkermord an den Sudetendeutschen berechtigterweise verübt zu haben und somit das geraubte Eigentum zurecht zu besitzen. Die Hassgefühle wegen „unberechtigter Forderungen“ der Sudetendeutschen werden dadurch gesteigert. Und eine weitere Folge der „Friedens“-Erklärung war, dass mit dieser der aktive Einsatz deutscher Bundesregierungen für eine Rehabilitierung der Heimatvertriebenen deutscher Muttersprache ihr Ende fand, obzwar der damalige Bundeskanzler Kohl ausdrücklich erklärte, dass die Vermögensfrage der Vertriebenen auch nach dieser Erklärung offen bleibt.


Die Europa-Politiker von heute wollen offenbar den Friedensschluss mit der „Nachkriegsordnung“ von 1945: Heimat bleibt verloren, Eigentum wird nicht entschädigt, kriminelle Vollstrecker bleiben „de iure“ (Tschechien, Slowakei) oder de facto (Slowenien) amnestiert. Es ist also der Schluss zulässig: Den Vertriebenen wird seitens der EU die Akzeptanz des Opferstatus zugemutet. Sie müssen sich damit abfinden, dass die maßgebenden Politiker des Europas von heute – stillschweigend aber irrtümlich – mit der „biologischen Verzichtserklärung“ der Erlebnisgeneration der Heimatvertriebenen rechnen. Zur gegenwärtigen „Grundbefindlichkeit“ der Heimatvertriebenen in Österreich: sie sehen sich in den Medien unterrepräsentiert, in der schulischen Zeitgeschichte ignoriert, von der Politik weitesgehend gemieden und von der Öffentlichkeit vergessen. Ein Indiz: Im Gegensatz zu anderen Vertreibungsopfern wird den Opfern der Vertreibung der altösterreichischen Bürger aus den Gebieten der frühen Österreichischen-Ungarischen-Monarchie weder vom Staate ein Denkmal errichtet, noch ihrer öffentlich in würdiger Art gedacht. Öffentlichkeit und Politik sollten den rechtlichen und moralischen Ansprüchen der heimatvertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache jene Würdigung und Unterstützung zusichern, die dem heutigen Standard der vielbeschworenen Humangesellschaft entspricht.



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