Vor und nach Ende des 2. Weltkrieges erreichte ein gewaltiger Strom von volksdeutschen Flüchtlingen und Heimatvertriebenen Österreich. Sie kamen aus der Tschechoslowakei, aus Ungarn, Rumänien, Jugoslawien und Polen. 350.000 fanden in Österreich eine neue Heimat, in einem Land, das ärgste Not litt, von den alliierten Mächten besetzt und in 4 Besatzungszonen aufgeteilt war. Sehr bald formierten sich, aus der Not geboren und vom Überlebenswillen getragen, Gemeinschaften der Heimatvertriebenen. In der Regel bildete die gemeinsame Herkunft das verbindende Element. Organisationen in Verbandsform erwiesen sich als notwendig, da der einzelne Heimatvertriebene die vielfältigen Probleme allein nicht bewältigen konnte. So galt es, im Interesse Aller die in Österreich bleiben wollten, eine drohende generelle Abschiebung zu verhindern, sah doch der Staatsvertragsentwurf von 1947 in Artikel 16 den Abtransport aller Volksdeutschen aus Österreich vor. Zunächst bestand aber für die Landsmannschaften die Notwendigkeit, Familien wieder zusammen zu führen, die Wohnungsnot zu beheben, die sozialrechtlichen Hilfen zu erlangen, die arbeitsrechtliche Gleichstellung anzustreben und die Einbürgerung zu erreichen. Als sich bei den zwischenstaatlichen Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland sehr wesentliche Regelungen abzeichneten, fühlten sich die Landsmannschaften durch den parteipolitisch besetzten "Flüchtlingsbeirat" in ihren Interessen nicht ausreichend vertreten. Die Landsmannschaften beschlossen am 7. April 1945 zum Zweck einer besser koordinierten Interessensvertretung in der Öffentlichkeit den "VERBAND DER VOLKSDEUTSCHEN LANDSMANNSCHAFTEN (VLÖ)" zu gründen. Am 12. September 1954 wurde im Beisein von 30.000 Heimatvertriebenen in Linz die Gründung des VLÖ proklamiert. Am 2. Juni 1954 wurde vom österreichischen Parlament das Optionsgesetz beschlossen, wonach jeder volksdeutsche Heimatvertriebene einfach und unbürokratisch österreichischer Staatsbürger werden konnte. Von nun an liefen die Bemühungen um eine vollwertige staatsbürgerliche und soziale Integration der Heimatvertriebenen hauptsächlich über den VLÖ. Bis Juni 1956 war nach verlängerter Optionsfrist die Einbürgerung der Heimatvertriebenen in Österreich größtenteils abgeschlossen. Ab dem Jahr 1957 zeichnete sich in der Tätigkeit des VLÖ ein neuer Schwerpunkt ab. Der VLÖ sah nun seine Aufgabe darin, von Österreich und der Bundesrepublik Deutschland eine Lastenausgleichsregelung für die Heimatvertriebenen zu erlangen, die in ihrem finanziellem Ausmaß dem Bundesdeutschen Lastenausgleich entsprach. So forderte der VLÖ im November 1958 in einer Denkschrift eine solche Regelung für die Heimatvertriebenen in Österreichs. Am 21. Januar 1959 fand zu diesem Thema eine Kundgebung des VLÖ im Auditorium Maximum der Wiener Universität statt. Nach intensiver Mitwirkung der VLÖ-Vertreter wurde am 22. November 1961 vom Parlament das "Auslandsrenten-Übernahmegesetz" (ARÜG) beschlossen. Am 27. November 1961 wurde dann der "Finanz-und Ausgleichsvertrag" ("Bad-Kreuznacher Abkommen") in Bonn unterzeichnet. In der Folge wurden weitere Gesetze zur materiellen Besserstellung, (Anmeldegesetz 1961, Umsiedler- und Vertriebenengesetz 1962) beschlossen. Gespräche mit Bundeskanzler Dr. Josef Klaus (9. Mai 1966) und dem späteren Bundeskanzler Dr. Bruno Kreisky (28. September 1970) brachten jedoch keine namhaften Erfolge bei der Umsetzung der vermögensrechtlichen Fragen. Deshalb konnte der VLÖ während seiner 25jährigen Bemühungen lediglich ein Drittel an vermögenswirksamen Leistungen erreichen, die die Bundesrepublik Deutschland vergleichsweise ihren Heimatvertriebenen an Ausgleichsleistungen zu kommen ließ. Im Frühsommer 1982 erklärte Bundeskanzler Bruno Kreisky in einer parlamentarischen Anfrage weitere Hilfeleistungen Österreichs an seine Heimatvertriebenen für hinfällig und erledigt. Mitte der achtziger Jahre entwickelte sich die Aufarbeitung und Erfassung der Geschichte und Kultur der Altösterreicher deutscher Muttersprache zu einer weiteren heimatpolitischen Aufgabe des VLÖ. Die Sorge um die Erhaltung der kulturellen Eigenart der Vertriebenen nährte die Idee zur Schaffung eines eigenen Kulturzentrums in einem ""HAUS DER HEIMAT"". 1989 fand die Teilung Europas ihr Ende. Die politische Wende in Mittel- und Osteuropa eröffnete dem VLÖ neue Verhandlungsmöglichkeiten nunmehr auch mit ehemaligen Ostblock-Regierungen. Fragen zur Geschichte der Vertreibung der Altösterreicher deutscher Muttersprache können ab nun offen diskutiert werden. Diese Entwicklung gibt auch für die Zukunft Anlaß zu weiterem Optimismus. Nach Vorsprachen erklärten sich die staatstragenden Parteien Österreichs bereit je einen parlamentarischen Sprecher für die Heimatvertriebenen aus ihren Reihen zu bestimmen. Heute erfüllen diese Funktion folgende Abgeordnete zum österreichischen Nationalrat in Ihrer Eigenschaft als Vertriebenensprecher: Helmut Dietachmayr (SPÖ), Dr. Martin Graf (FPÖ) und Dkfm. Mag. Josef Mühlbacher (ÖVP).
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