Vor und nach Ende des II. Weltkriegs erreichte ein gewaltiger Strom von volksdeutschen Flüchtlingen und Heimatvertriebenen Österreich. Sie kamen aus der Tschechoslowakei, aus Ungarn, Rumänien, Jugoslawien und Polen. 350.000 fanden in Österreich Aufnahme, in einem Land, das ärgste Not litt, von den alliierten Mächten besetzt und in vier Besatzungszonen aufgeteilt war. Sehr bald formierten sich, aus der Not geboren und vom Überlebenswillen getragen, Gemeinschaften der Heimatvertriebenen. In der Regel bildete die gemeinsame Herkunft das verbindende Element. Organisationen in Verbandsform erwiesen sich als notwendig, da die meist völlig mittellosen einzelnen Heimatvertriebenen die vielfältigen Probleme, die sich vor ihnen auftaten, allein nicht bewältigen konnten. So galt es, im Interesse aller, die in Österreich bleiben wollten, eine drohende generelle Abschiebung zu verhindern, sah doch der Staatsvertragsentwurf von 1947 in Art. 16 den Abtransport aller Volksdeutschen aus Österreich vor. Es galt die Familien wieder zusammenzuführen, die Wohnungsnot zu beheben, die sozialrechtlichen Hilfen zu erlangen, die arbeitsrechtliche Gleichstellung anzustreben und die Einbürgerung zu erreichen. Die volksdeutschen Landsmannschaften deren Gründung z. B. von den Tschechen stark bekämpft wurde schlossen sich wenn man bedenkt, dass die Hauptfluchtzeit in die Jahre 1944 bis 1947 fiel eigentlich erst spät zu einer Dachorganisation zusammen. Als sich nämlich bei den zwischenstaatlichen Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland man denke etwa an das als ,,Gmundner Abkommen bezeichnete Abkommen mit Bonn vom 27. April 1953, das die Pensionszahlungen an ehemalige öffentliche Bedienstete betraf sehr wesentliche Regelungen abzeichneten, betrachteten die damaligen Verantwortlichen der einzelnen volksdeutschen Landsmannschaften ihre Interessenvertretung durch den parteipolitisch besetzten ,,Flüchtlingsbeirat als unzureichend und schlossen sich, nachdem sie bisher parallel agiert hatten, zum Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) zusammen. Das erste offizielle Zusammentreffen der Vertreter aller volksdeutschen Landsmannschaften in Österreich fand am 7. April 1954 (wahrscheinlich in Linz) statt. In enger Zusammenarbeit unter der Führung von Major Emil Michel, Sudetendeutsche Landsmannschaft, und Ing. Valentin Reimann, Donauschwäbische Landsmannschaft, wurde die Gründung des Verbandes der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs VLÖ beschlossen. Die Gründungsversammlung ging am 11. September 1954 im Gasthof Zum Weißen Lamm in Linz vor sich. Die Gründung des VLÖ wurde noch am nächsten Tag, an dem in Linz 30.000 Heimatvertriebene zum Tag der Volksdeutschen versammelt waren, im Rahmen einer Großkundgebung proklamiert. Der VLÖ ein Motor bei den Bemühungen um die soziale und staatsbürgerliche Integration Sehr bald zeigten sich die Vorteile dieser engen und guten Zusammenarbeit, zumal schon am 2. Juni 1954 vom österreichischen Parlament das Optionsgesetz beschlossen worden war, nach welchem jeder volksdeutsche Heimatvertriebene einfach und unbürokratisch österreichischer Staatsbürger werden konnte. Fortab liefen die Bemühungen um eine volle staatsbürgerliche und soziale Integration der Heimatvertriebenen in der Regel über den VLÖ. Im wesentlichen war die Periode der Bemühungen um eine arbeits- und 19 Der Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs von Oskar Feldtänzer, Georg Wildmann Haus der Heimat sozialrechtliche Integration der Heimatvertriebenen mit Ablauf der bis Juni 1956 verlängerten Optionsfrist für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft abgeschlossen. Der VLÖ ein 25 Jahre dauerndes Ringen um einen Lastenausgleich Ab dem Jahre 1957 zeichnete sich in der Tätigkeit des VLÖ ein neuer Schwerpunkt ab. Der VLÖ sah nun seine Hauptaufgabe darin, von Österreich und der Bundesrepublik Deutschland eine Lastenausgleichsregelung für die volksdeutschen Heimatvertriebenen zu erlangen, die in ihrem finanziellen Ausmaß dem bundesdeutschen Lastenausgleich entsprach. So forderte er im November 1958 in einer Denkschrift eine solche Regelung für die Heimatvertriebenen in Österreich, und am 21. Januar 1959 fand zu diesem Thema eine Kundgebung des VLÖ im Auditorium Maximum der Wiener Universität statt. Nach intensiver Mitwirkung der VLÖ-Vertreter wurde am 22.11.1961 vom Parlament das Auslandsrenten-Übernahmegesetz (ARÜG) beschlossen, und am 27. November 1961 der Finanz- und Ausgleichsvertrag (Bad-Kreuznacher Abkommen) in Bonn unterzeichnet. Am 14. Dezember 1961 verabschiedete das Parlament das Anmeldegesetz betreffend Sachschäden, die durch Vertreibung entstanden waren, und am 13. Juni 1962 das Umsiedler- und Vertriebenen-Entschädigungsgesetz (UVEG) für Hausrat- und Berufsinventarverluste. Da sich die vermögenswirksamen Leistungen bei Vollzug dieses Gesetzes in den Folgejahren als vergleichsweise gering erwiesen, fand am 9. Mai 1966 eine Vorsprache des VLÖ bei Bundeskanzler Dr. Josef Klaus zwecks Erweiterung des Kreuznacher Abkommens statt, und am 21. März 1969 empfing dieser eine große VLÖ-Delegation zu Beratungen über den Österreichischen Lastenausgleich. Zum gleichen Anliegen hatte der VLÖ am 28. September 1970 abermals, diesmal jedoch bei Bundeskanzler Dr. Bruno Kreisky, eine Vorsprache und über- 20 Die alliierten Militärbefehlshaber bei einer Parade. Die Teilung Österreichs in vier Besatzungszonen behinderte gerade die Vertriebenen auf der Suche nach ihren Familienangehörigen. Foto: ÖFA Die volksdeutschen Heimatvertriebenen galten als Personen ungeklärter Staatsbürgerschaft. Das Überschreiten der Zonengrenzen war ihnen untersagt. Bild: Alliierte Soldaten bei der Ausweiskontrolle an einer der Übergangsstellen. Foto: J. Braschel Erst die Unterzeichnung des Österr. Staatsvertrages (15. 5. 1955) brachte für alle Vertriebenen die volle Freizügigkeit im Lande. Foto: ÖFA, Salzburg Der Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs VLÖ reichte ihm und den politischen Parteien am 14. Dezember 1970 eine VLÖ-Denkschrift in dieser Angelegenheit. Am 19. Mai 1972 wurde Bundeskanzler Kreisky nochmals ein VLÖ-Memorandum zum Lastenausgleich in Österreich übergeben. All diese Bemühungen des VLÖ-Vorstandes, dessen Führung alle zwei Jahre zwischen der Sudetendeutschen Landsmannschaft, zunächst Major Emil Michel und später Dr. Emil Schembera und der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft, Dir. Ing. Valentin Reimann, wechselte, hatten jedoch keinen Erfolg. Im Laufe eines 25-jährigen Bemühens konnte demnach der VLÖ vermögenswirksame Leistungen von bloß rund einem Drittel dessen erreichen, was die Bundesrepublik Deutschland ihren Heimatvertriebenen an Ausgleichsleistungen zukommen ließ. Im Zuge einer parlamentarischen Anfragebeantwortung erklärte schließlich der damalige Bundeskanzler Bruno Kreisky im Mai 1982 die Frage weiterer Hilfeleistungen Österreichs an Heimatvertriebene und eine eventuelle Aufnahme von Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland um Erweiterung des Bad Kreuznacher Abkommens als hinfällig und die Gesamtfrage für erledigt. Der neue Weg des VLÖ Ringen um ein Kulturzentrum: Haus der Heimat Fortab trat das Anliegen eines Österreichischen Lastenausgleichs in der Arbeit des VLÖ merklich in den Hintergrund. Im Herbst 1983 übernahm Monsignore Prof. Dr. Josef Koch, ein Sudetendeutscher (Südmährer), den Vorsitz des VLÖ Sein Stellvertreter wurde Dir. Dipl.-Ing. Rudolf Reimann, Donauschwabe. Ihnen zur Seite stand der Geschäftsführende Vorsitzende Dipl.-Ing. Julius Gretzmacher, ein Karpatendeutscher. Unter Kochs Ägide setzte sich die Überzeugung durch, dass die Interessensvertretung der Volksdeutschen Heimatvertriebenen in Österreich neue Wege beschreiten müsse. Zu einem neuen Schwerpunkt des Wirkens des VLÖ ab dieser Zeit entwickelte sich das Anliegen der Erhaltung des Wissens um die Geschichte und die kulturellen Leistungen der Heimatvertriebenen sowie die Notwendigkeit der Pflege der ethnischen und kulturellen Eigenart der heimatvertriebenen deutschsprachigen Altösterreicher in der ,,neuen Heimat Österreich. Und gerade aus der Sorge um die Erhaltung und Pflege der kulturellen Eigenart der Vertriebenen wurde vom damaligen Vorsitzenden Monsignore Dr. Josef Koch der Gedanke geboren, ein Kulturzentrum in einem eigenen Haus der Heimat zu schaffen. Die Finanzierung sollte aus jenen Geldern erfolgen, die von Landsleuten bei österreichischen Instituten vornehmlich ab 1939 hinterlegt wurden, deren rechtmäßige Eigentümer aber nicht mehr auffindbar und die daher der Republik Österreich anheimgefallen waren. Nach dem unerwarteten Tode Monsignore Kochs am 7. Juli 1986 wurde Dkfm. Hannes Rest, Karpatendeutscher, zum neuen Vorsitzenden gewählt. Ihm teilte der damalige Finanzminister Ferdinand Lacina in einem Schreiben vom 7. November 1988 mit, dass 210 Vermögensmassen von insgesamt 220 durch das Handelsgericht Wien mit einem Vermögenswert von 153.9 Millionen Schilling abgewickelt worden waren. Lacina fügte wörtlich hinzu: ,,Es wäre somit von finanzieller Seite die Bedeckung eines Betrages in dieser Höhe denkbar. Mit dieser ermunternden Perspektive sah der VLÖ nunmehr den Weg frei, die Realisierung des Kulturzentrums der heimatvertriebenen Altösterreicher deutscher Sprache in Angriff zu nehmen. Die Zusammenarbeit gestaltete sich fortab sehr fruchtbar und führte schließlich zum parlamentarischen Entschließungsantrag vom 14. März 1990, in welchem die österreichische Bundesregierung ersucht wurde, die entsprechenden Schritte zur Errichtung eines Kulturzentrums für die deutschsprachigen Altösterreicher in die Wege zu leiten. Bald flossen die ersten Gelder, und dieser Umstand ermöglichte es dem VLÖ, im November 1992 das geeignet erscheinende 21 Haus der Heimat Objekt im dritten Wiener Bezirk, Steingasse 25, anzukaufen. Nach Rücktritt des VLÖ-Vorsitzenden Dkfm. Hannes Rest wurde am 20. Februar 1993 Dipl.-Ing. Rudolf Reimann, Donauschwabe, zum neuen Vorsitzenden gewählt. Unter seiner Ägide wurde nunmehr an die konkrete Realisierung des Hauses der Heimat geschritten: Sonderausschüsse für Planung und Bau, Kultur und Finanzen wurden ins Leben gerufen, und nachdem weitere Gelder von Bund, Ländern und von den Landsleuten selbst eingelangt waren, konnten Umbau und Adaptierung des Hauses der Heimat in Angriff genommen werden. Die feierliche Eröffnung des Hauses ging unter Teilnahme des damaligen Parlamentspräsidenten und jetzigen Bundespräsidenten Heinz Fischer am 14. Dezember 1996 vor sich. Rund ein halbes Jahrhundert nach ihrem ersten Eintreffen in Österreich bekamen die Heimatvertriebenen ein eigenes Haus. Der VLÖ nach der Wende finanzielle Sicherung beständiger Arbeit durch einen Stiftungsfonds Nach Fall des Eisernen Vorhangs wurde das Wohlwollen der Bundesregierung den Heimatvertriebenen gegenüber spürbar stärker. Das Kabinett Vranitzky ermöglichte durch seinen finanziellen Hauptbeitrag von 40 Millionen Schilling den Ankauf des Hauses, und das Kabinett Schüssel I ermöglichte die Schaffung eines Fonds von 100 Millionen Schilling. Über Antrag des Sozialministeriums beschloss der Österreichische Nationalrat am 20. September 2002 einen einmaligen Bundesbeitrag zur Förderung des VLÖ. Seit dem Jahr 2001 bestand die grundsätzliche Absicht des Bundesministeriums für Finanzen und der Landeshauptmänner, einen Vertriebenenfonds durch den Bund mit 55 Millionen Schilling und durch die Bundesländer mit 45 Millionen Schilling zu dotieren. Die Landeshauptmännerkonferenz sagte zu, insgesamt 3.270.277,54 Euro (45 Mio. ATS) unter der Voraussetzung beizusteuern, dass der Bund den von ihm zugesagten Anteil von 3.997,005,66 Euro (55 Mio. ATS) übernimmt. Weiters stellte dieser Beschluss fest, dass aus den Erträgnissen dieser Mittel insbesondere der Betrieb des Begegnungszentrums Haus der Heimat finanziert werden soll.