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Haus der Heimat, Wien

Verband der deutschen altösterreichischen Landsmannschaften
in Österreich (VLÖ)

Die Geschichte des VLÖ

Vor und nach Ende des II. Weltkriegs erreichte ein gewaltiger Strom von volksdeutschen Flüchtlingen und Heimatvertriebenen Österreich. Sie kamen aus der Tschechoslowakei, aus Ungarn, Rumänien, Jugoslawien und Polen. 350.000 fanden in Österreich Aufnahme, in einem Land, das ärgste Not litt, von den alliierten Mächten besetzt und in vier Besatzungszonen aufgeteilt war. Sehr bald formierten sich, aus der Not geboren und vom Überlebenswillen getragen, Gemeinschaften der Heimatvertriebenen. In der Regel bildete die gemeinsame Herkunft das verbindende Element. Organisationen in Verbandsform erwiesen sich als notwendig, da die meist völlig mittellosen einzelnen Heimatvertriebenen die vielfältigen Probleme, die sich vor ihnen auftaten, allein nicht bewältigen konnten. So galt es, im Interesse aller, die in Österreich bleiben wollten, eine drohende generelle Abschiebung zu verhindern, sah doch der Staatsvertragsentwurf von 1947 in Art. 16 den Abtransport aller Volksdeutschen aus Österreich vor. Es galt die Familien wieder zusammenzuführen, die Wohnungsnot zu beheben, die sozialrechtlichen Hilfen zu erlangen, die arbeitsrechtliche Gleichstellung anzustreben und die Einbürgerung zu erreichen.


Der Verband der deutschen altösterreichischen Landsmannschaften in Österreich (VLÖ)


Bild: Notwohnungen in den „Barackenstädten“ galten lange Zeit als Sinnbild des Flüchtlingsschicksals

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Die volksdeutschen Landsmannschaften – deren Gründung z.B. von den Tschechen stark bekämpft wurde – schlossen sich – wenn man bedenkt, dass die Hauptfluchtzeit in die Jahre 1944 bis 1947 fiel – eigentlich erst spät zu einer Dachorganisation zusammen. Als sich nämlich bei den zwischenstaatlichen Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland – man denke etwa an das als ,,Gmundner Abkommen“ bezeichnete Abkommen mit Bonn vom 27. April 1953, das die Pensionszahlungen an ehemalige öffentliche Bedienstete betraf – sehr wesentliche Regelungen abzeichneten, betrachteten die damaligen Verantwortlichen der einzelnen volksdeutschen Landsmannschaften ihre Interessenvertretung durch den parteipolitisch besetzten ,,Flüchtlingsbeirat“ als unzureichend und schlossen sich, nachdem sie bisher parallel agiert hatten, zum „Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs“ (VLÖ) zusammen.