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Haus der Heimat, Wien
Verband der deutschen altösterreichischen Landsmannschaften
in Österreich (VLÖ)
Verband der Banater Schwaben Österreichs
Nach der Revolution 1848/49 entstand die "Woiwodschaft Serbien und Temeser Banat" mit deutscher Amtssprache. Die neue "Woiwodschaft", deren Hauptstadt Temeswar wurde, umfasste neben dem Banat auch die Batschka und die Rumaer und Illoker Bezirke des Komitates Syrmien und war unmittelbar der Reichsregierung in Wien unterstellt. Die Bevölkerung der gesamten Woiwodschaft betrug im Jahre 1851 knapp 1,4 Millionen Menschen, davon rund 400.000 Serben, 300.000 Deutsche, 300.000 Rumänen, 250.000 Ungarn und 13.000 Juden.
Mit Wirkung vom 1. Jänner 1861 löste sich die Woiwodschaft auf, und das Banat wurde ein zweites Mal dem Königreich Ungarn einverleibt. Mit dem österreichisch-ungarischen "Ausgleich" von 1867 wurden die 1,8 Millionen Deutschen der ungarischen Reichshälfte dem ungarischen Nationalismus ausgeliefert. Das deutsche Schulwesen wurde nach und nach erdrosselt. Die deutschen Zeitungen des Banates schmolzen von 37 im Jahre 1889 auf 12 im Jahre 1910 zusammen.
Verband der Banater Schwaben Österreichs; Obmann: Mag. Dr. Hans Dama; Starkenburggasse 8/15; A-1160 Wien; T: 01/3180572
Am 30. Dezember 1906 wird in Werschetz die "Ungarländische Deutsche Volkspartei" gegründet. Sie stellte sich die Aufgabe, die Überfremdung abzuwehren und die im Nationalitätengesetz von 1868 den Volksgruppen zugesagten Rechte durchzusetzen. Die Volkszählung im Jahre 1910 wies im Banat unter 1.852.439 Einwohnern 512.601 (27,6%) Deutsche auf.
(Bild links: die katholische Pfarrkirche von Werschetz).
Der Ausgang des I. Weltkrieges brachte das Ende der k.u.k. Doppelmonarchie Österreich-Ungarn. Der Friedensvertrag von Trianon (04.06.1920) zerstückelte das Banat in drei Teile: 18.945 km² fielen an Rumänien, 9.307 km² kamen zu Jugoslawien und 217 km² verblieben bei Ungarn. Im neuen Vaterland Rumänien gingen die Banater Schwaben zielstrebig an die Aufbauarbeit. Nach 1933 mischte sich die deutsche Reichsregierung immer häufiger in die Angelegenheiten der deutschen Volksgruppe ein, bis die rumänische Regierung mit Dekret vom 21. November 1940 diese als juristische Person öffentlichen Rechtes anerkannte.