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AVNOJ-Gesetze und der Völkermord an den Deutschen in Jugoslawien 1944-1948
Die AVNOJ-Gesetze hatten die deutsche Volksgruppe auf dem Staatsgebiet des ehemaligen Königreichs Jugoslawien betroffen, der bis zu Beginn des Zweiten Weltkriegs 540.000 Personen angehört hatten, wovon 510.000 auf die Donauschwaben entfielen, die vor allem im Westbanat, der Batschka, Syrmien, Slawonien, dem Baranja-Dreieck und Kroatien lebten. Die Donauschwaben waren nach der Herrschaft der Türken zwischen 1689 und 1787 von den Habsburgern in diesem Raum angesiedelt worden. Rund 30.000 Personen zählten zu den Deutsch-Untersteirern und Gottscheern. Das Siedlungsgebiet der Deutsch-Untersteirer gehörte seit dem Mittelalter zum Herzogtum Steiermark. Die Gottschee im Herzogtum Krain wurde im 14. Jahrhundert von Kärnten und Osttirol aus besiedelt.
Das Königreich Jugoslawien trat am 25. März 1941 dem Dreimächtepakt zwischen Deutschland, Italien und Japan bei. Serbische Offiziere verübten daraufhin einen Putsch gegen die jugoslawische Regierung und riefen den noch minderjährigen Prinzregenten Peter als Peter II. Karadjordjević zum König aus, der den Luftwaffengeneral Dušan Simović zum Ministerpräsidenten ernannte. Die dem König zufallenden Geschäfte besorgte Prinzregent Paul. Peter war Sohn des ermordeten Alexander. Am 5. April 1941 schloss das Königreich Jugoslawien unter Peter II. mit der Sowjetunion einen Freundschafts- und Nichtangriffspakt ab. Der deutsche Reichskanzler Adolf Hitler erteilte in direkter Folge den Befehl, „Jugoslawien militärisch und als Staatsgebilde zu zerschlagen.“
Nach der militärischen Kapitulation der jugoslawischen Armee vom 17. April 1941 wurde Jugoslawien zwischen Deutschland, Italien, Ungarn und Bulgarien aufgeteilt. Dem Deutschen Reich wurden die Untersteiermark, das Mießtal und Oberkrain einverleibt und unter deutscher Zivilverwaltung den beiden Reichsgauen Kärnten und Steiermark angegliedert. Die Gottschee wurde italienisches Hoheitsgebiet. Die Gottscheer wurden aber während des Krieges in die Gegend von Rann/Brežice längs der Sawe umgesiedelt. Kroatien erklärte sich am 10. April 1941 unter Ante Pavelić, dem Führer der Ustaša-Bewegung, zum Unabhängigen Staat Kroatien (USK). Ihm fielen die Deutschen Slawoniens, Syrmiens und Bosniens zu. Das Westbanat blieb beim serbischen, unter deutscher Befehlsgewalt stehenden Reststaat. Die Banater Donauschwaben erhielten eine weitgehende Selbstverwaltung. Der unter der Führung von General Milan Nedić stehende serbische Staat spielte insofern eine Rolle, als es ihm gelang, das serbische Stammland von den grausamen Kämpfen der Partisanen und Tschetniken freizuhalten. Die Batschka und das Baranja-Dreieck mit ihren Donauschwaben fielen an Ungarn.
Der VLÖ stellt Ihnen
nachfolgend eine Broschüre über die AVNOJ-Gesetze sowohl in der deutschen als auch in der englischen Fassung als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.
AVNOJ-Gesetze, deutsche Fassung (PDF, 343 KB)